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Die bedingte Novation macht nämlich den Fortbestand
der alten Obligation zu einer blosen Möglichkeit, welcher
die gleiche Möglichkeit gegenübersteht, daß sie schon von jetzt
an als aufgehoben zu gelten habe. Sie wird also dadurch
thatsächlich gewissermaßen zu einer resolutiv bedingten Obligation. ¬
Völlig richtig aber wird freilich dadurch ihr Zustand ¬
während des Schwebens der Novationsbedingung ebensowenig ¬
bezeichnet, als wenn man sagte, der statuliber befinde ¬
sich, während die Bedingung seiner Freilassung schwebe,
in einer resolutiv bedingten potestas dominica und in einem
resolutiv bedingten Eigenthumsrechts des Erben.
Genau betrachtet stellt sich der Zustand der alten Obligation, ¬
während des Schwebens der Novationsbedingung
vielmehr so dar. Es wird durch die bedingte Novation in
Frage gestellt, ob aus der alten, oder ob aus der neuen
Obligation soll gefordert werden können, was gleicherweise
zu fordern sein soll, es mag die Bedingung der Novation
eintreten, oder nicht. Die alte Obligation an sich bleibt
freilich unbedingt, es kann durch die bedingte Novation nicht
in Frage gestellt werden, ob sie künftig entstehen werde,
nachdem sie bereits da ist; aber das Forderungsrecht aus
ihr wird ein bedingtes in dem Sinn, daß der novirende
Gläubiger jetzt nur noch unter der Bedingung aus der Obligation, ¬
welche er novirt, zu fordern hat, daß die Novationsbedingung ¬
oder die Bedingung der nova obligatio
nicht eintritt. Es entsteht durch die bedingte Novation eine
Gebundenheit seines bisherigen Forderungsrechts, welche die
Ausübbarkeit desselben durch Forderung der Erfüllung während ¬
der Bedingungsschwebe lähmt. Er begeht nicht eine
Rechtsverletzung, wenn er pendente condicione aus der
bestehenden Obligation fordert, sondern er versucht damit
eine rechtlich unmögliche Handlung; sie ist keine Rechtsausübung, ¬
was sie doch nach seiner Absicht sein soll. Insofern
halte ich den Ausdruck des Anfragenden in der L. 36 de
R. C. (12, 1) für den genau richtigen: