Kirchliche Behandlung des Verlöbnisses §. 73.
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offenkundiger und ungefühnt gebliebener Brüch der Verlöbnistreue ¬
enthalten ist, so wird sie sich auch von ihren Vermahnungen, ¬
die Verlöbnistreue gewissenhaft zu bewahren, wenig
Frucht versprechen können, und sie darf dann nicht die Hände
in Unschuld waschen wollen, wenn sie mit ansehen muß, wie
durch leichtfertige Eingehung und Lösung von Verlöbnissen
ein freches Spiel mit der Ehe getrieben und diese heilige GotGeringschätzung ¬
des
tesstiftung immer mehr entweiht wird.
Verlöbnisses zieht unvermeidlich Geringschätzung der Ehe nach
sich, wie sie im Grunde dieselbe schon immer voraussetzt.