Register.
erfordert keinen guten Glau= | |
ist, so hat er keinen ReSeite =
95. 228
ben.
greß gegen die Giranten.
Seite 186
Versehen,
Trassat
siehe Schaden.
s. Bezogener.
Versprechen.
V.
wer a Conto eines Dritten
gezogene Tratten zu ae | Valuta =
ceptiren verspricht, ist
solche, wenn der Dritte
wenn in einem Jndossament
vor der Acceptation faloder =
Giro der Valuta
lirt, dennoch, zu accepnicht =
gedacht ist, so wird
tiren, nicht schuldig.
ein Procura vermuthet.
144
Vorzugsrecht
Valuta in Rechnung ist dem
Wechselrecht nicht zuerfordert =
einen nach gesetzwider. =
143. 161
licher Form eingerichtebegründet =
die Einrede der r
ten Wechselbrief.
313
189
Compensation.
s. non numerata pecunia.
W.
Veräusserung
Wechselbriefe,
wird nicht vermuthet.
91
304
Requisiten derselben
310
pesentliche und gesetzliche.
Verfallzeit.
Beteiskraft eines WechselABriefs. =
291
vor derselben zahlt der Accep die =
Fehler daran können dem
tant eines trassirten
Aussteller eines WechWechsels =
auf seine Gesels =
nicht zur Einrede
fahr.
205
303
dienen.
vom Verfalltag, wenn der
wenn er ungültig ist, so kan n
Wechsel, nach Martini
doch aus einem gültigen
zahlbar, ausgestellt ist.
299
276
Giro geklagt werden.
Verjährung.
Wechselfähig.
Die Zeit der Verjährung
Wer bey Ausstellung des
wird nach den Gesetzen
Wechsels nicht wechseldes =
Orts, wo die Sache
fähig war, kann aus
rechtshängig ist, berechdemselben, =
wenn er
17
itet.
wechselfähig wird, nicht
wenn keine kürzere Zeit zur
anders wechselmäßig beVerjährung ¬
des Wechlangt ¬
werden, als wenn
sels vorgeschrieben ist
er sich jezt noch zum
so besteht sie aus 30 JahWechselrecht =
verbunden.
ren.
67. 242
60
hat.
wird durch Protestation nicht
aufgehalten.
95
Wechselprozeß.
auch nicht durch aussergewann =
er Statt habe.
79. 196
105
richtliches Mahnen.
schließt den ordentlichen
wohl aber durch Prolonga248 =
216
Prozeß nicht aus.
tion.