Volltext : Ruprecht, Wilhelm: ¬Die Erbpacht

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Der  Zweck  der  Zerschlagung  der  Domänen  und  großen  Güter
war  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  und  Schaffung  eines  freien  Bauernstandes. ¬
  In  jenen  Ländern  herrschte  bis  in  das  18.  Jahrhundert
hinein  fast  überall  die  drückendste  Leibeigenschaft.  Die  Bauern  hatten
kein  Recht  an  ihren  Höfen  und  Kathen,  so  daß  sie  jeder  Zeit  verjagt ¬
  werden  konnten.  Die  ganze  Trostlosigkeit  ihrer  Lage  offenbart
sich  in  einem  damals  dort  gebräuchlichen  Sprichwort:  „Der  Bauer
solle  sein  Bett  nicht  vor  Abend  machen,  da  er  nicht  wisse,  ob  er  die
Nacht  darin  schlafen  werde".  Die  Grundherrschaft  hatte  in  jeder
Weise  volle  Gewalt  über  die  Bauern  und  mißbrauchte  sie  oft.  Allerdings ¬
  geschah  dies  in  der  späteren  Zeit  (seit  1700)  schon  weniger.
Die  Leibeigenen  standen  unter  diesen  Umständen  natürlich  auf  einer
sehr  niedrigen  Stufe  und  waren  durch  und  durch  verdorben.  Schon
gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts  wurden  vereinzelte  Versuche  gemacht, ¬
  die  Leibeigenschaft  abzuschaffen,  aber  der  Erfolg  war  gering.
Von  größerer  Bedeutung  war  das  Vorgehen  eines  Grafen  Rantzau
auf  dem  Gute  Aschberg*),  der  um  das  Jahr  1740  seine  Leibeigenen ¬
  in  freie  Erbpächter  umwandelte.  Im  Jahre  1765  endlich  nahm
sich  die  Regierung  der  Sache  ernstlich  an.  Sie  zerschlug  bis  zum
Jahre  1787  im  Ganzen  52  Domänen  und  besetzte  die  Parcellen  mit
Erbpächtern.  Als  solche  siedelte  sie  die  früheren  Leibeigenen,  ferner
Söhne  von  Bauern,  die  nicht  Anerben  waren,  zurückgekommene  aber
noch  mit  einigen  Geldmitteln  versehene  Handwerker,  Kaufleute,  kleine
Rentiers,  pensionirte  Officiere  mit  etwas  Vermögen,  Verwalter,  deren
Vermögen  zur  Uebernahme  größerer  Pachtungen  nicht  hinreichte  u.  s.  w.
an.  Da  durch  das  Schwinden  der  großen  Güter  die  Frohnden,  die
die  Dörfer  zu  leisten  hatten  unnöthig  geworden  waren,  so  wurden
auch  die  Bauern  in  den  Dörfern  frei  und  erhielten  entweder  freies
Eigenthum  an  den  Gütern,  die  sie  bisher  bebaut  hatten,  oder  sie
blieben  als  Erbpächter  auf  denselben  sitzen.
Das  Beispiel  der  Regierung  fand  zahlreiche  Nachfolge  bei  der
Ritterschaft  namentlich  im  Schleswigschen.  Ueberall  war  das  Unternehmen ¬
  von  dem  günstigsten  Erfolge  gekrönt:  die  Gutsherren  erreichten ¬
  den  humanen,  edlen  und  für  die  ganze  Volkswirthschaft
nützlichen  Zweck  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  und  erzielten
*)  a.  a.  O.  S.  33  u.  34.
            
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