260 IX. Meißner, vom Privatkriege
sich gegen die Angriffe ihrer Feinde zu schuͤtzen, unt
bisweilen geriethen sie auch mit diesen wieder in
Ein merkwürdiges Beispiel davon
Streitigkeiten.
ist die Fehde Winrichs von Fischnich gegen die
Stadt Speyer, A. 1430. h) Man kann sich also
leicht vorstellen, daß die Staͤdte bald auch auf andere ¬
Mittel dachten, den Privatkriegen des Ades
Einhalt zu thun, weil sie dadurch auf mehr als eine ¬
Weise litten. Hieher ist nun auch die Erfindung
mit Scheinen und Buͤrgen zu rechnen.
Der Adel trat endlich, da das Ungemach, welches =
diese Kriege begleitete, zu sehr uͤberhand nahm,
in freiwillige Confoderationen, und man entschloß
sich alle Streitigkeiten, sowohl Eigenthum als Ehre
betreffend, dem Ausspruch der mehresten Stimmen
unter den Verbuͤndeten zu uͤberlassen. Und zuletzt,
da alles dieses noch nicht hinreichend war, dem Unwesen ¬
zu steuern, gab Carl der VI. im Jahr 1413.
eine Verordnung, durch welche alle Privatkriege ohne ¬
Ausnahme verboten wurden; alle Personen sich
derselben unterwerfen sollten, und die Wiederspenstgen ¬
und Ungehorsamen durch Gefaͤngniß, Einziehung ¬
der Guͤter und gerichtliche Execution sollten
bestraft werden. Mon wollte ihnen Mangeurs und
Gosteurs in die Haͤuser legen, nach eigenem Gefallen ¬
darin zu wirthschaften i). Wollte man die lebertreter ¬
nicht persoͤnlich in Verhaft nehmen, so sollte ¬
man sich ihrer Freunde und Vasallen so lange bemächtigen, ¬
bis sie Buͤrgschaft gestellt haͤtten, daß
sie
h) Lehmanns Chronik von Speyer S. 899. 595.
i) Robertson a. a.O.