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die neuesten Zeiten local bestehen geblieben, und auch früherFörmlichkeiten ¬
hie und da noch immer beobachtet wurden,
und die Gültigkeit des unter ihrer Beobachtung später abgeschlossenen ¬
Rechtsgeschäfts nur für den Fall bezweifelt werden ¬
könnte, als zur Zeit der Eingehung desselben andere bey
Strafe der Nichtigkeit des Geschäfts vorgeschriebene Förmlichkeiten, ¬
genau beobachtet werden mußten.