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Nach Abliegen dieser Frist muss sich der Kapitän mit
den an den Ablader erlassenen Aufforderungen und mit der
Chartepartie nach dem Gericht begeben und gegen den Befrachter
Protest erheben. In diesem Protest behält er sich alle seine
Rechte vor und lässt sich vom Gericht von der Charter freisprechen. ¬
Erst nach dieser Freisprechung kann er sich um eine
neue Fracht bemühen. Den Befrachter macht er ersatzpflichtig
für die verlorene Zeit, die Unkosten, etwaige Versegelung u. s. w.
Derselbe hat das Schiff für alle Aufwendungen zu entschädigen.
Tut er es nicht freiwillig, so muss ein Prozess gegen ihn angestrengt -
werden.
Der Fall, dass der Ablader nicht zu finden ist, dürfte
wohl recht selten vorkommen. Vorgekommen ist es aber schon.
Auch ist schon vorgekommen, dass Pseudo-Ablader Schiffe gechartert ¬
haben und dann mit der von dem Schiffe im voraus zu
zahlenden Befrachtungskourtage verschwunden sind.
Hat hingegen der Kapitän den Ablader gefunden, so macht
er ihm die schriftliche Mitteilung, dass sein Schiff fertig ist,
Ladung einzunehmen. Der Tag nach dieser Mitteilung ist der
erste Liegetag, wenn in der Charter nicht anderes vereinbart ist.
Notwendig ist es auch, im Schiffsjournal zu vermerken, dass dem
Ablader an dem und dem Tage für den und den Tag das Schiff
ladebereit gemeldet worden ist.
Hat der Ablader in der vereinbarten Frist die Ladung
nicht geliefert, so muss der Kapitän dem Ablader die schriftliche
Anzeige machen, dass die Überliegetage beginnen. Nach Ablauf
der Überliegezeit ist der Kapitän verpflichtet, noch drei Tage
liegen zu bleiben; diese Zeit heisst »Wartezeit«. Sie kann jedoch
umgangen werden, wenn der Kapitän dem Ablader drei Tage
vor Ablauf der Überliegezeit die schriftliche Mitteilung macht
dass er nicht gewillt ist, länger als die Überliegezeit zu warten.
Die volle Fracht nebst Vergütung für die Überliegezeit muss
dem Schiff werden, auch wenn die Ladung nicht komplet ist.
Es ist zu empfehlen, dass bei Abschluss einer Charter
sowohl die Lade- wie Löschtage als laufende Tage gezählt werden
(running days) und nicht als Arbeitstage (working days) oder
ar als weather working days. Denn in den Tropen, wo es recht
viele Regentage giebt, werden weather working days und working
days nicht als Arbeitstage gezählt, wenn es geregnet hat. Ebenso
giebt es in katholischen Ländern sehr viele Feiertage, die auch