Metadaten : Schülke, Otto: Schiffs- und Havareipapiere

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Nach  Abliegen  dieser  Frist  muss  sich  der  Kapitän  mit
den  an  den  Ablader  erlassenen  Aufforderungen  und  mit  der
Chartepartie  nach  dem  Gericht  begeben  und  gegen  den  Befrachter
Protest  erheben.  In  diesem  Protest  behält  er  sich  alle  seine
Rechte  vor  und  lässt  sich  vom  Gericht  von  der  Charter  freisprechen. ¬
  Erst  nach  dieser  Freisprechung  kann  er  sich  um  eine
neue  Fracht  bemühen.  Den  Befrachter  macht  er  ersatzpflichtig
für  die  verlorene  Zeit,  die  Unkosten,  etwaige  Versegelung  u.  s.  w.
Derselbe  hat  das  Schiff  für  alle  Aufwendungen  zu  entschädigen.
Tut  er  es  nicht  freiwillig,  so  muss  ein  Prozess  gegen  ihn  angestrengt -
  werden.
Der  Fall,  dass  der  Ablader  nicht  zu  finden  ist,  dürfte
wohl  recht  selten  vorkommen.  Vorgekommen  ist  es  aber  schon.
Auch  ist  schon  vorgekommen,  dass  Pseudo-Ablader  Schiffe  gechartert ¬
  haben  und  dann  mit  der  von  dem  Schiffe  im  voraus  zu
zahlenden  Befrachtungskourtage  verschwunden  sind.
Hat  hingegen  der  Kapitän  den  Ablader  gefunden,  so  macht
er  ihm  die  schriftliche  Mitteilung,  dass  sein  Schiff  fertig  ist,
Ladung  einzunehmen.  Der  Tag  nach  dieser  Mitteilung  ist  der
erste  Liegetag,  wenn  in  der  Charter  nicht  anderes  vereinbart  ist.
Notwendig  ist  es  auch,  im  Schiffsjournal  zu  vermerken,  dass  dem
Ablader  an  dem  und  dem  Tage  für  den  und  den  Tag  das  Schiff
ladebereit  gemeldet  worden  ist.
Hat  der  Ablader  in  der  vereinbarten  Frist  die  Ladung
nicht  geliefert,  so  muss  der  Kapitän  dem  Ablader  die  schriftliche
Anzeige  machen,  dass  die  Überliegetage  beginnen.  Nach  Ablauf
der  Überliegezeit  ist  der  Kapitän  verpflichtet,  noch  drei  Tage
liegen  zu  bleiben;  diese  Zeit  heisst  »Wartezeit«.  Sie  kann  jedoch
umgangen  werden,  wenn  der  Kapitän  dem  Ablader  drei  Tage
vor  Ablauf  der  Überliegezeit  die  schriftliche  Mitteilung  macht
dass  er  nicht  gewillt  ist,  länger  als  die  Überliegezeit  zu  warten.
Die  volle  Fracht  nebst  Vergütung  für  die  Überliegezeit  muss
dem  Schiff  werden,  auch  wenn  die  Ladung  nicht  komplet  ist.
Es  ist  zu  empfehlen,  dass  bei  Abschluss  einer  Charter
sowohl  die  Lade-  wie  Löschtage  als  laufende  Tage  gezählt  werden
(running  days)  und  nicht  als  Arbeitstage  (working  days)  oder
ar  als  weather  working  days.  Denn  in  den  Tropen,  wo  es  recht
viele  Regentage  giebt,  werden  weather  working  days  und  working
days  nicht  als  Arbeitstage  gezählt,  wenn  es  geregnet  hat.  Ebenso
giebt  es  in  katholischen  Ländern  sehr  viele  Feiertage,  die  auch
            
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