Volltext : Runde, Christian Ludwig: ¬Die Rechtslehre von der Leibzucht oder dem Altentheile auf deutschen Bauerngütern nach gemeinen und besonderen Rechten

566  Abschn.  II.  Hptst.  3.  Beend.  d.  Leibzuchtr.
Die  Frage  endlich,  wie  die  Leibzucht  durch  Verjäährung ¬
  erlöschen  könne?  beantwortet  sich  von  selbst
nach  der  Verschiedenheit  der  unter  diesem  Nahmen  eingeräumten =
  Rechte;  bey  den  objectiv=dinglichen,  durch  Anwendung =
  der  Grundsätze  über  Verjährung  der  persönlichen
Servituten:  bey  den  objectiv=persönlichen,  durch  die
Regeln  d)  über  Präscription  jährlicher  Gefälle.
d)  Thibaut  über  Besitz  und  Verjährung  §.  60.  p.  156.
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