Objekt : Vermischte Schriften (5)

LV.  Reform  der  Gesetze
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alle  andere  Rechtssachen,  dem  persönlichen  Richter
der  Parteien  übertragen  wurden.  Dadurch  kam  die
überwiegende  Mehrzahl  aller  Ehesachen  durch  Delegation ¬
  an  die  Untergerichte,  und  dieser,  auf  den  ersten
Blick  untergeordnet  erscheinende  Umstand  hat  sehr
dazu  beigetragen,  aus  der  Behandlung  der  Ehesachen
den  Ernst  und  die  Würde  zu  entfernen,  welche  für
dieselben,  mehr,  als  für  andere  Rechtssachen,  wichtig
und  nöthig  sind.
Der  Erfolg  dieses  zufälligen  Zusammentreffens
des  neuen  Verfahrens  mit  dem  neuesten  Gesetz  über
die  Ehescheidungen  konnte  nicht  unbemerkt  bleiben.
Seit  sehr  vielen  Jahren  war  ganz  allgemein,  und
namentlich  im  Richterstand,  die  Ueberzeugung  verbreitet, ¬
  daß  der  Zustand  unseres  Eherechts  sehr  unbefriedigend ¬
  sei,  und  daß  er  durch  Gesetzgebung  gründlich ¬
  verbessert  werden  könne  und  müsse.
Schon  in  der  eingeleiteten  Revision  unserer  allgemeinen ¬
  Gesetze  wurde  eine  schätzbare  Vorarbeit  zu
dieser  Verbesserung  geliefert  (1830.).  Vor  zehn
Jahren  aber  erging  der  Befehl,  diesen  besonders
dringenden  Theil  der  Revision  von  dem  Ganzen  auszuscheiden, ¬
  und  abgesondert  zu  schleuniger  Erledigung
zu  führen.  Es  entstand  aber  manche  Meinungsverschiedenheit ¬
  über  die  Behandlung  der  Sache,  wodurch ¬
  die  Beendigung  des  Geschäfts  verzögert  wurde.
            
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