Metadaten : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

26.  Abschnitt.  Leder,
263
—
Lieferung
Damit  der  Käufer  sich  anderweit  eindecken  kann,
„per  bald“
genügt  es  in  der  Lederbranche  auch  wenn  Lieferung
„per  bald“  vereinbart  ist,  nicht,  daß  der  Käufer
kurze  Zeit  nach  Abschluß  des  Kaufvertrages  sofortige ¬
  Lieferung  verlangt,  vielmehr  muß  er  dem
Lieferanten  erst  eine  Frist  setzen  mit  der  Androhung, ¬
  daß  er  sich  nach  vergeblichem  Ablauf  der
Frist  anderweit  eindecken  werde.
g  21.  Bd.  II  —  Bl.  125  —  29.  November  1912.
Rückgabe  von
Wenn  der  Besteller  einer  Auswahlsendung  dieAuswahl ¬
 ¬

selbe  solange  Zeit,  wie  dies  im  vorliegenden  Falle
geschehen  ist  *),  ohne  Erklärung  behalten  hat,  so
wird  sie  nach  dem  in  der  Lederbranche  bestehenden
Handelsbrauch  als  stillschweigend  von  ihm  angenommen ¬
  betrachtet  und  braucht  von  dem  Verkäufer
nicht  mehr  zurückgenommen  zu  werden.  *2)
G  116.  Bd.  II  —  Bl.  39  —  28.  Dezember  1909.
*)  Beklagter  erhielt  von  der  Klägerin  auf  vorherige  Bestellung -
  Mitte  September  1909  Portemonnaies  als  Auswahlsendung
zugeschickt.  Anfang  Dezember  1909  erst  kam  der  Beklagte  dazu,
die  Auswahlsendung  zu  prüfen  und  das  ihm  nicht  Zusagende
zurückzuschicken.
2)  Vgl.  S.  250  Nr.  I  nebst  Anm.
Im  Handel  mit  Lederabfällen  besteht  kein  Ge-  Lederabfalle:
Berechnung
der  Packschäftsgebrauch, ¬
  daß  die  Packmaterialien  (Säcke,
materialien.
            
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