26. Abschnitt. Leder,
263
—
Lieferung
Damit der Käufer sich anderweit eindecken kann,
„per bald“
genügt es in der Lederbranche auch wenn Lieferung
„per bald“ vereinbart ist, nicht, daß der Käufer
kurze Zeit nach Abschluß des Kaufvertrages sofortige ¬
Lieferung verlangt, vielmehr muß er dem
Lieferanten erst eine Frist setzen mit der Androhung, ¬
daß er sich nach vergeblichem Ablauf der
Frist anderweit eindecken werde.
g 21. Bd. II — Bl. 125 — 29. November 1912.
Rückgabe von
Wenn der Besteller einer Auswahlsendung dieAuswahl ¬
¬
selbe solange Zeit, wie dies im vorliegenden Falle
geschehen ist *), ohne Erklärung behalten hat, so
wird sie nach dem in der Lederbranche bestehenden
Handelsbrauch als stillschweigend von ihm angenommen ¬
betrachtet und braucht von dem Verkäufer
nicht mehr zurückgenommen zu werden. *2)
G 116. Bd. II — Bl. 39 — 28. Dezember 1909.
*) Beklagter erhielt von der Klägerin auf vorherige Bestellung -
Mitte September 1909 Portemonnaies als Auswahlsendung
zugeschickt. Anfang Dezember 1909 erst kam der Beklagte dazu,
die Auswahlsendung zu prüfen und das ihm nicht Zusagende
zurückzuschicken.
2) Vgl. S. 250 Nr. I nebst Anm.
Im Handel mit Lederabfällen besteht kein Ge- Lederabfalle:
Berechnung
der Packschäftsgebrauch, ¬
daß die Packmaterialien (Säcke,
materialien.