Full text: Rülf, Jakob: ¬Das Erbrecht als Erbübel im Hinblick auf die zukünftige Entwickelung der menschlichen Gesellschaft

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Erster Abschnitt. 
Erbrecht und Gerechtigkeit. 
1. Erben und Erwerben. 
„Was du ererbt von deinen Vätern hast — erwirb es, 
um es zu besitzen.“ Giebt es ein Erwerbsrecht? Ja, tau 
sendmal ja! Giebt es ein Erbrecht? Nein, tausendmal 
nein! Das Erbrecht ist gar kein Recht, sondern Gewalt 
und Willkür. Nicht eher wird Frieden in die Welt kommen. 
nicht eher wird Ordnung und Ruhe unter den Menschen 
zur Herrschaft gelangen bis das Erbrecht abgeschafft sein 
wird. Einen Teil des Erbrechts haben wir glücklich be 
seitigt. Nun muss alles unser Sinnen und Streben darauf 
gerichtet sein auch noch den anderen Teil zu beseitigen, 
dann wird jene herrliche Zeit der Befreiung und Erlösung 
unter den Menschen ihren Einzug nehmen, wovon die edeln 
und begeisterten Männer aller Zeiten, welche nur für Heil 
und Glück der Menschen lebten und wirkten, geträumt und 
geweissagt haben. 
Ein Teil und zwar der Hauptteil des Erbrechts ist 
glücklich beseitigt, wenigstens insoweit beseitigt, dass er 
von der gesamten, wahrhaft zivilisierten Menschheit ver 
dammt und bekämpft wird, nämlich Sklaverei und Leib 
Rülf, Das Erbrecht.
	        
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