Volltext : Roßhirt, Conrad Franz: Einleitung in das Erbrecht und Darstellung des ganzen Intestat-Erbrechts, besonders nach römischen Quellen

Recht  n.  d.  Nov.  118.  u.  127.
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liche  Verhältniß,  die  Beziehung  zur  Affinität,  die  Ansichten ¬
  des  Prätors  über  cognatische  Succession,  und
mit  einem  Worte  den  Umfang  alles  dessen  kennt,  an
dessen  Stelle  die  Principien  der  Novelle  118.  gesetzt
werden  sollten,  der  wird  sich  oft  sehr  armselig  und
verlassen  fühlen:  und  in  dieser  Beziehung  ist  unser  erstes =
  Hauptstück  die  nothwendige  Grundlage  des  zweiten. =
  Das  Verhältniß  der  Novelle  118.  zu  dem
unmittelbar  vorhergehenden  Rechte  zeigt,  wie  wenig  es
im  Einzelnen  auf  allgemeine  Regeln  der  Auslegung
ankömmt,  wie  vielmehr  in  dem  geschichtlichen  Auffassen ¬
  des  Zusammenhangs  des  früheren  und  späteren
Rechts  und  damit  in  der  Einsicht  der  Stellung  des
Gesetzgebers,  seines  wirklich  erklärten  und  seines  muthmaßlichen =
  Willens,  das  Ziel  der  wissenschaftlichen  Erläuterung =
  für  den  Ausleger  des  Rechts  zu  finden  ist.  87,
II.  Justinian  hat  sich  in  seiner  Novelle  118.
über  die  Successionsrechte,  welche  aus  einem  andern
Fundamente,  als  aus  der  Verwandtschaft  entspringen,
gar  nicht  erklärt,  und  offenbar  an  diesem  Theile  des
Rechts  Nichts  abändern  wollen.  Daher  gilt  Alles
was  wir  im  vorigen  Hauptstücke  darüber  commentirt
haben,  und  nur  derjenige  Punkt  ist  für  uns  aus  benutio ¬
  muß  man  kennen,  weil  das  noch  practische  Erbrecht
aus  der  Adoptivverwandtschaft  darauf  gebaut  ist.
87)  Hieher  gehört  denn  auch,  daß  hinsichtlich  der  Succession  in
die  Peculien  sowohl  bei  dem  peculio  castrensi  als  bei  dem
adventitio  nunmehr  nach  der  Novellenordnung  succedirt  wird,
zumal  bei  dem  advent.  schon  früher  die  gemeine  Successionsordnung ¬
  galt.  Das  profectitium  aber  zieht  der  Vater  jure
peculii.  (Sieh  I.  Hauptst.  §.  16.  II.  Hauptst.  §.  5.)
            
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