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Dimension größer ist als das alte (B. XIII. p. 269 Nr. 65
Erw. 2 *).
Es können ferner nur solche Handlungen, welche zur Ausführung
einer Baute gehören, Gegenstand der Inhibition sein, keineswegs
aber bloße Vorbereitungshandlungen, wie Zuführen von Material
u. dgl., weil diese letztern durch ihre Zweckbestimmung nicht schon
zur Ausübung eines Rechtes des Grundeigenthümers werden, sondern ¬
von ihren eigenen Regeln abhängig sind, z. B. davon, welche
Wegrechte dem Unternehmer zustehen ec. Es ist daher Praxis,
Einsprachen gegen eine Baute, welche darauf gegründet sind, daß
der Unternehmer gar keine Zufahrt für Baumaterialien habe, in
dieser Form zu verwerfen und den Inhibenten auf die Hinderung
eines allfälligen Versuches der Zufuhr zu verweisen.
Endlich ist noch zu beachten, daß verschiedene gleichzeitig projektirte ¬
bauliche Vorkehrungen eines Eigenthümers an Einem Gebäude ¬
oder Bauplatze in der Regel als Ein Ganzes, Ein Projekt
aufgefaßt werden, was namentlich mit Bezug auf die Berechnung
**)
landwirthschaftlichen Schadens von Wichtigkeit werden kan
Ja es kann sich sogar in einzelnen Fällen fragen, ob nicht eine
frühere Baute mit einem gegenwärtigen Gespann zusammen in
Anschlag gebracht werden sollte. Die Praxis wäre wohl kaum
dafür; allein es ist doch richtig, daß sonst der Unternehmer sein
Werk mit größter Leichtigkeit ad circumveniendam legem in verschiedene ¬
getrennte Stadien theilen könnte. Mir ist mehr als Ein
Fall bekannt, wo ein Hauseigenthümer in einem Jahre einen
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Hierüber das Nähere unten. Aus öffentrechtlichen Gründen ist dies mit
Bezug auf Gebäude, welche Straßen verengen, anders festgesetzt in § 41 des
Straßengesetzes (O. S. III. p. 131). Solche Gebäude können bei „Baulosigkeit" ¬
expropriirt werden. Dagegen hat die Behörde kein Recht, eine einfache
Reparatur oder eine Erhöhung derselben zu hindern (A. M. XI, 144).
**) Vgl. Z. X, p. 342. Interessant ist hierüber ein obergerichtliches Urtheil
vom 27. Aug. 1835 i. S. Cramer c. Sigfried, wo das Gericht in Erw. 1 zwei
Gespanne, zwischen denen eine „dritte Lokalität (Waschhaus)" liegt, als zwei
Inhibitionsobjekte, in Erw. 2 aber zwei Gespanne an Einem Haus als Ein
Inhibitionsobjekt erklärt.