Volltext : Starr, Franz: ¬Die Behandlung des Nachlasses der Ausländer in Oesterreich

Inhalt.
48)  Schwarzburg  Sondershausen
Anzeige  von  dem  Tode  eines  schwarzburg-sondershausen'schen  Staatsangehörigen. ¬

49)
Schweden
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Verlassenschaften
Anzeige  von  dem  Tode  eines  schwedischen  Staatsangehörigen
Schweiz
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Nachlässe  in  den  Cantonen
a)  Aargan.
b)  Appenzell  äußerer  Rhoden
c)  Appenzell  innerer  Rhoden
d)  Basel=Stadt
e)  Basel=Landschaft
f)  Bern
g)  Freiburg
h)  St.  Gallen
i)  Genf
k)  Glarus
1)  Graubündten
m)  Luzern
n)  Neuenburg
Schaffhausen.
Schwyz.
q)  Solothurn
r)  Tessin
Thurgau
Unterwalden  nid  dem  Walde
Unterwalden  ob  dem  Walde
V)  Uri
Waadt
Wallis
y)  Zürich
Bestimmungen  der  Züricher  Gesetze  über  die  Form  der  Testamente ¬
  und  über  den  Pflichttheil
2)  Zug
51)
Serbien
Erbfähigkeit  der  dortigen  Staatsangehörigen  in  Oesterreich
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Nachlässe")
Sicilien.
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Nachlässe
Spanien
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Nachlässe
a)  im  Mutterlande
b)  in  Cuba
54)  Toscana
Verfahren  bei  Behandlung  der  beweglichen  Nachlässe
55)
Türken
Verfahren  bei  Behandlung  der  Nachlässe.
a)  der  türkischen  Unterthanen  in  Oesterreich,
b)  der  österreichischen  Unterthauen  in  der  Türkei,
Erbfähigkeit  türkischer  Unterthanen  in  Oesterreich
Beitritt  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  zu  den  Bestimmungen
des  türkischen  Gesetzes  über  das  den  Fremden
zugestandene
Recht  der  Erwerbung  unbeweglichen  Eigenthums  im  ottomanischen ¬
  Reiche
*)  Siehe  Nachtrag  S.  225.

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