Vorwort und Einleitung.
1. Der vorliegende Kommentar soll dem Studium und der Praxis dienen,
Darauf beruht seine Methode. Ich habe schon an anderer Stelle, in dem Vorwort ¬
zur zweiten Auflage meiner Entscheidungen des vormaligen Preuß. Obertribungls
erwähnt, daß das BGB. kein neues, gemachtes Recht, sondern das Ergebniß eines
geschichtlichen Entwickelungsprozesses ist. Wie das Preuß. Landrecht aus dem Boden
des gemeinen Rechts in organischer Verbindung mit einer Fülle deutschrechtlicher Anschauungen ¬
erwuchs, so ist das B6B. aus dem gemeinen und Preuß. Recht erwachsen.
Ohne Kenntniß beider Rechte ist es nicht zu verstehen. Die Nothwendigkeit tiefen
Eindringens in das gemeine und das deutsche Recht, auf die Savigny für das
Verständniß des Preuß. Landrechts hinwies, besteht unverändert für das BGB.
Wenn die erste Anforderung an sein Verständniß die genaue Kenntniß seines
Systems und des inneren Zusammenhanges seiner weitverzweigten Rechtsgrundsätze
voraussetzt, so ist die zweite Anforderung die Erkenntniß seines Zusammenhanges
mit dem bisherigen Recht. Dies ist der erste Gesichtspunkt, von dem bei der Bearbeitung ¬
ausgegangen wurde.
Auch darauf ist bereits hingewiesen, daß der Wissenschaft und Praxis dem BGB.
gegenüber eine außerordentlich schwierige Aufgabe gestellt ist. Auch der vorurtheilsfreie ¬
Beurtheiler des Gesetzes wird darüber nicht lange im Zweifel sein, daß das
B6B. weder ein einfaches noch ein überall klares Recht bietet. Auf mehr als einem
Gebiete sind die großen, leitenden Grundsätze verhüllt geblieben. Wissenschaft und
Praxis werden sie aufzudecken und lebendig zu gestalten haben. Der Praxis wird
die große Aufgabe erwachsen, das Gesetz mit Leben zu erfüllen. Und es wäre ungerecht, ¬
zu leugnen, daß das B6B. bewußt dem Richter dazu freien Raum und freie
Hand läßt. Zu diesem Zwecke die Ergebnisse der bisherigen Rechtsprechung, die fortwerfen ¬
einen Schatz fortwerfen hieße, zu verwerthen, hat sich der Kommentar an
zweiter Stelle zur Aufgabe gestellt. Damit soll der Praxis gedient werden.
Die Aufgabe ist schwierig und verlangt Nachsicht. Wird sie auch nur theilweise
gelöst, so ist die schwere Arbeit gelohnt.
11. Zur Entstehungsgeschichte des B6B. ist hier nur daran zu erinnern, daß
die Rechtszersplitterung die territoriale Zerrissenheit noch überwog, als Deutschland
zuerst im Norddeutschen Bund und dann im Deutschen Reich seine politische Einigung