Beilage D. Formulare von hypothekenamtlichen Urkunden.
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Wiese zu acht Tagwerk zwanzig Dezimalen, Plannummer 722 Wiese zu
drei Tagwerk sechzig Dezimalen, Katasterfolium 62 und 63, und zwar
zur zweiten Stelle im Nachgang einer Hypothek zu fünfhundert Gulden,
und geben hiemit unsere ausdrückliche Zustimmung, daß diese Hypothek
im Hypothekenbuch eingetragen werde.
[Allenfallsige weitere Bestimmungen, Verzicht der Ehefrau auf die
ur
weiblichen Freiheiten, Beuktundung der Belehrung derselben, Verzicht ¬
auf die Einrede des nicht bezahlten Geldes
Wir beantragen schließlich, daß dem Herrn Gläubiger eine vollziehbare
Ausfertigung vorstehender Schuldverschreibung ertheilt werde.
Hierüber ist gegenwärtige Urkunde aufgenommen und, nachdem sie den
Erschienenen vorgelesen und deren Inhalt von ihnen genehmigt worden
war, zur Bestätigung von den Schlehleinschen Eheleuten und mir, dem
unterzeichneten Notare, unterschrieben worden.
Johann Schlehlein.
Margaretha Schlehlein.
Karl Sturm, k. Notar.
L. S.
Das
bestätigt hiemit, daß auf dem Grunde
unterfertigte königliche Landgericht
vorstehender Urkunde
für das von dem königlichen Landgerichtsarzte Dr.
Lorenz Hallbauer zu Nördlingen den Bauerseheleuten Johann und
Margaretha Schlehlein zu Solln gegebene Darlehen von zweitausend
Gulden, zu fünf vom Hundert verzinslich, unterm Heutigen auf den in
vorstehender Urkunde näher bezeichneten Besitzungen der Schuldner an
zweiter Stelle nach vorgehenden fünfhundert Gulden im Hypothekenbuche
für die Gemeinde Solln Bd. II S. 1210 Nr. 5/II Hypothek eingetragen
worden ist.
München, 25. März 1863.
Königliches Landgericht München 1/J.
(L. S.
Klar, k. Landrichter.