Volltext : Abhandlung von Gewerben (200)

Abhandlung
von
jewerben.
Für
Handels=  und  Gewerbsleute
dann  jene
welche  Gewerbe  ansuchen,  und  für  diejenigen
welche  solche  zu  ertheilen  haben.
Verfaßt
von  einem  Rechtsfreunde:
Wien,
bey  Johann  Georg  Ritter  v.  Mösle=  |  |
1811.
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