Volltext : ¬Der Dienst der deutschen Justizämter oder Einzelrichter (2)

IV
Noch  sollte,  dem  ersten  Plane  zu  Folge  den
sechs  vorliegenden  Abschnitten  ein  siebenter  folgen, ¬
  —  bestimmt  für  den  mechanischen  oder  s.  g.
kleinen  Dienst  der  Gerichte:  das  Expeditions-,  Registratur=, ¬
  Kassen=  und  Rechnungswesen,  soweit
letzteres  nicht  schon  bei  der  Darstellung  des  Depositenamts ¬
  behandelt  worden.  Allein  der  Verf.  glaubte ¬
  in  der  Betrachtung:  es  werde  dieser  Geschäftszweig ¬
  doch  am  besten  durch  Anschauung  und  eigenes
Handanlegen  erlernt,  einen  ihm  selbst  nicht  unwillkommenen ¬
  Wink  zu  erkennen,  durch  Zurücklassung -
  jener,  ohne  wesentlichen  Nachtheil  für  die  Vollständigkeit ¬
  des  Ganzen  somit  entbehrlichen,  Zugabe
von  dem  Leser  und  besonders  von  dem  Käufer  des
Buchs  wenigstens  das  Uebel  einer  vermehrten  Bogenzahl ¬
  abwenden  zu  dürfen.
Erlangen,  am  1.  März  1830.
            
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