Volltext : ¬Der Dienst der deutschen Justizämter oder Einzelrichter (2)

Dier  folgt  der  zweite  und  letzte  Theil  dieses  Handbuchs. =
  Sowie  bei  der  Ausarbeitung  des  Ganzen
das  Bestreben  des  Verfassers  dahin  gerichtet  war,
zur  Belebung  des  Sinnes  für  eine  wissenschaftliche
Praxis  bei  den  Anfängern,  und  etwa  zugleich  zur
Anregung  von  Rückerinnerungen  bei  den  in  der  richteramtlichen ¬
  Geschäftsführung  schon  Geübtern,  beizutragen, ¬
  so  suchte  er  besonders  in  diesem  zweiten
Theile  durch  Zusammenstellung  des  Wissenswürdigsten ¬
  aus  dem  Leben  unserer  Gerichtsämter  und  für
dasselbe  angehenden  Justizbeamten  eine  auf  Theorie
und  Erfahrung  gebaute  Dienstespragmatik  zu  liefern, ¬
  wobei  neben  der  Erleichterung  des  Berufs
auch  die  Hervorhebung  des  Anziehenden  in  demselben ¬
  sich  zur  besondern  Aufgabe  gemacht  wurde.
zur  mehrern  Bequemlichkeit  bei  dem  Gebrauche  des
Werks  hat  man  auch  die  Mühe,  die  auf  ein  vollständiges ¬
  Register  verwendet  wurde,  nicht  gescheut.
            
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