Neue Statuta nebst andern Ordnungen
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ren, gestattet werde, als soll es auch hinführo darbey verbleiben; Nach abgenommenem -
Wische aber, soll es iedermann frey stehen; Und gleichwie der Vorkauf -
derer Victualien und anderer Stücke, so zu feilen Markte kommen, und zu
des Menschen Aufenthalt dienen, so wohl als andere wucherliche Contracte der
brüderlichen Liebe, und dem gemeinen Nutzen ganz schädlich. Als soll solches
gänzlich, bey Verlust der Wahren und anderer willkührlicher Strafe verbothen -
seyn.
Wie denn auch niemand vor die Thore lauffen oder in Gaßen kauffen, und
auf die Wagen steigen, sondern alles zum öffentl. Markte bringen laßen soll, damit -
hierdurch nicht Ursacht zum Aufsatz und Theuerung gegeben werde. Und obwohl -
das Hockenwerk zu treiben gewißen Persohnen bishero verstattet worden, so
sollen doch diejenigen, wenn sie mit ihrem Anhange etwas auf dem Markte kaufen -
wollen, und ein ander Mitbürger darzu käme, und solches zu seines Haußes
Nothdurft begehret, und haben wolte; es ohne alle Wiederrede denenselben abtreten -
und folgen laßen.
Art. 9.
Von Büchsen abschüssen und anderen Freveln.
Es soll auch niemand in der Stadt oder Vorstadt ohne Noth, Büchsen abschüßen, -
um Erschrecknis und Gefährlichkeit willen, so darbey zu besorgen,
bey Strafe.
Mit denen Frevelern aber, so gemeiner Stadt zu Trutz, inwendig der Ring¬Mauer -
und Vorstadt, gefährlicher und unnöthiger Weise Büchsen abschießen,
so wohl mit denenjenigen, so etwann in voller oder nüchterner Weise zu Roß, mit
gefährlichen auf und abrennen, durch die Gaßen und Winkel der Stadt, kranke und
alte Leute erschrecken, auch manchmal (da es Gott nicht gnaͤdig verhuͤtet) ehrliche Leute
dadurch wohl gar an Leib und Leben beschädiget werden können, mit denen allen und
ieden soll es hinführo mit Zuschlagung der Thore, Bestrickung oder Gefängnis,
Annehmung der verbrechenden, wie vor Alters herkommen gehalten, auch durch
die verordneten Viertels= und Gaßen=Meister darauf gut Aufsehen geleget werden, -
damit kein Auflauf erwecket werde, noch anderer besorglicher Unrath entstehen -
möchte.
Patent wegen Buͤchsen abschießen.
Wir Abraham Burggraf zu Donau, Freyherr uf Wartenberg und
Brälin, Röm. Kayserl. Majest. Rath, das Marggrafthums Oberlausitz Landvoigt, -
und fürstl. Durchl. Erzherzogen Maximiliani zu Oesterreich Rath und
Cammerherr rc. Entbiethen euch dem Wohlgebohrnen, Ehrwürdigen, Edlen,
Gestrengen und Ehren Vesten Herren Prælaten, denen von der Ritterschaft und
Landschaft bemeltes Marggrafthums rc. So wohl auch denen Ehrsahmen und
Weysen N. Bürger=Meistern und Rathmannen der Staͤdte daselbst, Unser
freund=Max-Planck-Institut -
für