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kannt gegeben und in seiner Durchführbarkeit an maßgebender
Stelle geprüft worden. Er wurde zunächst von Rechtsanwalt
Isensee angeregt. Dieser schlug vor, daß entweder in baarem
Gelde oder durch Eintragung einer Sicherungshypothek die Sicherstellung ¬
für die Baukosten zu erfolgen habe, und daß die mit
Ertheilen der Bauerlaubniß betraute Behörde deren Höhe bestimmen, ¬
aber der Grundbuchrichter mit der Prüfung betraut
werden solle, ob die Verwendung der Baugelder zweckentsprechend
erfolgt sei, also die Löschung der Hypothek geschehen dürfe,
während nicht klar ausgesprochen war, wem die Prüfung zustehen ¬
solle, ob die hinterlegte Kaution zurückgezahlt werden dürfe.
Hiergegen erklärten sich die in Aussicht genommenen Beamtenkreise. ¬
Sie wollten weder für die Höhe des Sicherungsbetrages
noch für dessen Verwendung die Verantwortlichkeit übernehmen.
In den Kreisen der Bauhandwerker glaubte man jedoch, eine
viel weiter gehende Gefahr aus dieser Maaßnahme besorgen zu
müssen. Daß die Eintragung der Sicherungshypothek an einer
Stelle im Grundbuche erfolgen werde, welche noch genügende
Sicherheit bietet, läßt die im Baugeschäft zur Zeit vorhandene
Geschäftslage nicht annehmen. Die meisten Baustellen sind erfahrungsgemäß ¬
mit dem Restkaufgelde und den Baugelddarlehen
soweit belastet, daß eine hintere Eintragung wenig Erfolg versprechend ¬
erscheint. Die Hinterlegung eines den Baukosten gleichkommenden ¬
Geldbetrages birgt aber die Gefahr in sich, daß nur
die in den Grundkreditbanken vertretene Kapitalmacht in Zukunft
werde Bauten ausführen können. Diese werden hierzu sich aber
nicht der selbstständigen Baugewerksmeister und Bauhandwerker
bedienen, vielmehr unter der Bauleitung durch angestellte Bautechniker ¬
mit selbst angenommenen und selbst gelohnten Bauarbeitern ¬
die erforderlichen Arbeiten ausführen, um den Unternehmergewinn ¬
zu ersparen. Die Folge wird dann aber sein,
daß der selbstständige Bauhandwerker wegen Mangels an Arbeitsgelegenheit ¬
sein Geschäft einstellen muß, mithin das Baugewerbe
und das Bauhandwerk zu der bloßen Arbeitskraft in der Hand
der Kapitalmacht herabsinkt. Deshalb ist auch die Vereinigung
zum Schutze der Interessen der Bauhandwerker hiergegen vorstellig ¬
geworden.