Volltext : ¬Der Rechtsstreit über die Basler Festungswerke

Hochgeachter  Herr  Bürgermeister.
Hochgeachte  Herren.
Die  Unterzeichneten  sind  seiner  Zeit  von  E.  Löblichen
Staatskollegium,  welchem  E.  E.  Rath  unterm  26.  November
1859  die  Besorgung  des  Schanzenprocesses  übertragen
hatte,  zu  Delegirten  für  die  specielle  Besorgung  dieser  wichtigen ¬
  Angelegenheit  ernannt  worden.  Sie  glauben  indessen
nicht  irre  zu  gehen,  wenn  sie  nach  einstweiliger  Beendigung
der  Sache  ihren  Bericht  direkte  an  Hochdieselben  richten,
Das  schiedsgerichtliche  Urtheil  über  die  Festungswerke, ¬
  resp.  über  die  eventuellen  Rechte  von  Baselland  an
denselben,  vom  19.  November  1833  wurde  bei  dessen  Erlassung
von  dem  größten  Theile  der  Basler  Bürgerschaft  als  ein  erst
in  weiter  Zukunft  möglicherweise  wichtig  werdender  Erlaß  angesehen, ¬
  indem  damals  das  Bestehen  der  Festungswerke  als
eine  Lebensfrage  für  Basel  angesehen  wurde.
Allein  schon  10  Jahre  später,  im  Jahre  1843,  bei  der  Verlegung ¬
  des  französischen  Bahnhofes  in  die  Stadt,  war  man  in
der  Lage,  sich  über  Sinn  und  Tragweite  dieses  Urtheils
Rechenschaft  geben  zu  müssen,  da  die  Abtragung  alter  Schan¬
            
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