Volltext : Randa, Anton: ¬Der Erwerb der Erbschaft nach österreichischem Rechte, auf Grundlage des gemeinen Rechtes

VI
Seito
221—228
§  73.  Generelle  Voraussezungen  der  Ialtung  (1.  Potestas)
Ob  auch  Manus  und  Mancipium  genügen?  S.  222
Detailbestimmungen  bezüglich  der  dominica  potestas: ¬
  S.  220.
228—252
§  74.  Generelle  Voraussezungrn  (II.  Negotium)  .
Negotium  ist  jede  contraktliche  und  quasicontraktliche
causa  obligatoria  und  nur  sie.
I.  Die  dinglichen  Klagen?  S.  230.
II.  Die  Klagen  aus  Delikten  und  Quasidelikten?
3.  232  —  speziell  über  die  mit  Delikteu  zusammenhängenden ¬
  quasicontraktlichen  Klagen:  S.  234,  und
die  zu  Delikten  nachträglich  hinzutretenden  contraktlichen ¬
  und  quasicontraktlichen  causae:  S.  244.
III.  Die  Klagen  deren  materielle  Basis  ein  Officium
ist?  S.  246  —  speziell  über  Ersazausprüche  gegen
vormundschaftliche  Behörden:  S.  246,  und  aus  der
Verwaltung  der  Decurionen:  S.  250.
252  276
§  75.  Die  formelle  Vermittlung  der  Haftung
I.  Identität  der  adjectizischen  und  der  direkten  Klage:
S.  254.
11.  Formeleinrichtung  bei  den  adjectizischen  Klagen: ¬
  S.  255.
III.  Die  consumirende  Wirkung  der  Litiscontestation ¬
  im  gegenseitigen  Verhältnisse  der  adjectizischen
und  direkten  Klabezichungsweise ¬
  der  adjectizischen
gen:  S.  265,  deren  Bedeutung  für  die  Formulirungsfrage: ¬
  S.  275.
276—301
§  76.  Die  muterielle  Gestaltung  (I.  Prinzipienfragen)
I.  Defensionspflicht?  S.  277;
II.  Obligation?  S.  278,  und  zwar  speziell  Correalobligation ¬
  :  S.  288,  und  accessorische  Obligation:  S.  293.
III.  Materielles  Verhältniss  zwischen  Hausvater
und  Hauskind  in  Beziehung  auf  die  Schuldenhaftung:
S.  296.
301—324
Die  materielle  Gestallung  (II.  Detailsäze)
§  77.
Entstehung  der  Obligatio  patris:  S.  301;
II.  Inhalt  und  Umfang:  S.  302,  speziell  über  den
Einfluss  von  Mora,  Culpa  u.  s.  f.  des  Hauskindes:  S.  303,
des  Hausvaters:  S.  305.
III.  Erlöschen  der  Obligatio  patris:  S.  312,  speziell
über  die  in  der  Person  des  Hausvaters  eintretenden
Erlöschungsgründe,  namentlich  den  von  solchem  abgeschlossenen ¬
  Nachlassvertrag:  S.  312,  über  die  in
der  Person  des  Hauskindes  eintretenden  Erlöschungsgründe ¬
  —  namentlich  Nachlassvertrag,  Restitution,
Tod:  S.  314.
            
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