Volltext : Puchta, Wolfgang Heinrich: Ueber die gerichtlichen Klagen, besonders in Streitigkeiten der Landeigenthümer

Verbesserungen.
Seite  14.  Zeile  4.  von  unten  lies  inquiratis.
—
28.  —  11.  l.  die  statt  der
3.  ist  nach  commodati  noch  depositi  —
55.
5.  nach  tutelae  noch  negotior.  gestor.  einzu— ¬
  —  —
schalten.
1.  v.  u.  l.  29.  st.  20.
94.  —
—
—  100.  —  3.  v.  u.  l.  40.  st.  14.
—  103.  —  —  Notek.  l.  3.  st.  7.
—  107.  —  —  —  o.  l.  L.3.  st.  L.2.
—  111.  —  —  —  v.  l.  L.3.  st.  L.  1.
121.  —  8.  y.  u.  l.  keines  st.  keine
—  133.  —  6.  v.  u.  l.  Bürgen
—  142.  —  2.  l.  vorbehalten
200.  —  —  Note  k.  l.  (23,  5.)  st.  (23,  4.)
290.  —  3.  l.  Colonat  st.  Colonal.
9.  del.  verba:  zum  Schlusse  dieses  Kapitels
317.  —
14.  l.  die  st.  der
321.
5.  u.  6.  v.  u.  ist  statt  der  Worte:  der  actio  etc.
478.
bis;  clam  zu  setzen:  auch  mit  der  allgemeinen =
  Schadensklage  (aetio  in  factum)  gerichtlich ¬

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