Volltext : Puchta, Wolfgang Heinrich: Ueber die gerichtlichen Klagen, besonders in Streitigkeiten der Landeigenthümer

III.  Abschn.  Dingliche  Klagen.
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ren  Umfang  zwischen  dem  Privilegirten  oder  Concessionirten ¬
  einer-  und  andern  Privilegirten  oder  Nichtprivilegirten, ¬
  anderer  Seits  Streit  entsteht,  indem  hier
schlechthin  die  Bestimmungen  des  Privatrechts  zur  Richtschnur ¬
  dienen  müssen.  Auch  bei  dem  Mißbrauch  eines
Privilegiums,  besonders  wenn  daraus  nachtheilige  Folgen ¬
  für  den  Staat  entstehen,  kann  auf  dessen  Privation
im  Wege  Rechtens  erkannt  werden  u).  Alles  dieses  gilt
insonderheit  auch  von  Zwangs-  und  Bannrechten,
diese  mögen  nun  als  eine  Art  von  Industrie-Concessionen ¬
  v),  mithin  als  Privilegien  unmittelbar  von  der
höchsten  Gewalt  ausgehen,  oder  als  auf  Vertrag  oder
Verjährung  beruhend  auch  in  Ansehung  ihrer  Entstehung
privatrechtlicher  Natur  seyn.
Kann  man  übrigens  gleich  bei  diesen  verschiedenen
Beschränkungen  die  Grundsätze  des  R.  R.  nicht  schlechthin ¬
  annehmen,  sind  jene  vielmehr  sowohl  in  Beziehung
auf  ihre  Entstehung,  ihren  Umfang  und  ihre  Wirkungen
nach  deutschem  Recht  und  der  heutigen  Verfassung  zu
beurtheilen,  so  ist  doch  ihre  Aehnlichkeit  mit  römischen
Servituten  unläugbar,  daher  an  dem  Gebrauche  der
römischen  Servitutklagen  auf  nützliche  Weisew)  nicht  zu
zweifeln.  Denn  zwischen  dem  Berechtigten  und  Verpflichteten ¬
  treten  hier  Verhältnisse  ein,  die  sich  nur  mit
römischen  Servituten  vergleichen  lassen.  Es  handelt  sich
nämlich  nicht  bloß  von  Beschränkungen  der  Rechtssphäre,
wie  sie  da  immer  eintritt,  wo  einem  Recht  eine  Pflicht,
ohne  welche  jenes  nicht  existiren  würde,  entspricht,  sondern ¬
  hier  wird  das  Recht  eines  Andern  beschränkt,  wel¬.*.

u)  c.  43.  X.  de  rescriptis  (1,  3.)
v)  Klüber  §.  486.  Note  k.
w)  Eichhorn's  Einleit.  §.  166.  185,  und  die  vorhin  S.  245.
Note  y.  angeführten  Schriftsteller.
            
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