Volltext : Puchta, Wolfgang Heinrich: ¬Der Geschäftsmann in Gegenständen der öffentlichen und Privatrechts-Praxis

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a)  rücksichtlich  der  Bewaffnungsanstalt,  und  deren  Mittel ¬
  zum  Zweck,
1)  von  der  Errichtung  der  bewaffneten  Macht  a)  durch
Conscription,  b)  durch  Werbung,  c)  durch  allgemeines ¬
  Aufgebot:
2)  von  der  Formation  der  verschiedenen  Waffengattungen; ¬

3)  deren  Ausrüstung  -  Bewaffnung  und  Kleidung  --.
von  Zeughäusern,  Waffen-  und  Montirungs-Niederlagen; ¬

4)  von  der  Verpflegung  der  Truppen  durch  Magazine
oder  Concurrenz  (Requisitionen);
5)  von  der  Dauer  der  Dienstverpflichtung  und  der
Entlassung  aus  derselben;
6)  von  der  militärischen  Mannszucht;
7)  von  sonstigen  Militäranstalten  und  Einrichtungen
theils  zur  Vertheidigung:  Festungen  ec.  theils  zum
Besten  gewisser  Militärindividuen,  und  zwar  zur  Erziehung ¬
  derselben:  Militärschulen,  Kadetenhäuser  rc.
oder  zur  Versorgung:  Hospitäler,  Invalidenhäuser ¬
  rc.
b)  rücksichtlich  der  Verpflichtungen  des  Staatsbürgerstandes ¬
  gegen  das  Heer:
1)  von  Einquartirungen,  Lieferungen,  Frohnen  (Spannund ¬
  Handdiensten);
2)  von  den  Arten  der  desfallsigen  Entschädigung,  gegenseitigen ¬
  Uebertragung  und  Ausgleichung  --Kriegskosten ¬
  Peräquations-Wesen.  —
            
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