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der Vota der einzelnen Mitglieder sehr leiden würde, indem daraus
die Verschiedenheit der Ansichten über das Recht und die Gesetze gar
zu klar würde" so möchten wohl wenige Menschen in Deutschland
eristiren, denen der Glaube an die Unwandelbarkeit eines richterlichen
Erkenntnisses beiwohnte. In dieser Beziehung ist wahrlich längst
alles Vertrauen aus der Reihe der Bürger verschwunden, und es
gibt in der That nur Ein Mittel, das Vertrauen des Volks zu seinem ¬
Richter wieder herzustellen, und dieses ist: daß man den Parteien ¬
die Ueberzeugung schafft „daß ihre Sache von den Richtern
offen und klar gehört, verstanden, und in eine eben so unparteiische
als verständige Berathung gezogen worden ist"; Dieses geschieht aber,
wenn die Relation in ihrer Gegenwart gehalten, die Korrelation
in ihre Hände gegeben wird, und das Votum aller einzelnen Gerichtsmitglieder ¬
von diesen selbst frei und offen ausgesprochen werden
muß. Ein mit solcher Sorgfalt und Feierlichkeit gefundenes Urtheil
wird selten zu einer Abänderung in höherer Instanz Veranlassung
geben. Jedenfalls wird die, vor den Augen aller Betheiligten von
Seiten des Gerichts auf die Findung des ersten Urtheils verwandte
Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit, auch bei etwa erfolgter Abänderung ¬
desselben, eine bleibende Anerkennung behalten.
Mit der theilweisen Einführung des öffentlichen und mündlichen ¬
Gerichtsverfahrens wird auch das Relationenwesen nach
seinem alten Schlendrian aufhören. Das wird nur großer Gewinn
an Zeit für die Referenten, und ein Mittel mehr seyn, größere Beschleunigung ¬
und beträchtliche Verminderung des Richterpersonals zu
bemöglichen. Es kann gar nicht widersprochen werden: daß zwei
Drittheile des angestellten Richterpersonals vollkommen hinreichen
würden, die vorkommenden Spruchsachen in weit kürzerer Zeit, als
bisher, zu erledigen; wenn die geschilderte Referirmethode durch eine
passende Mündlichkeit und dadurch „daß der Richter, fern von aller
Geheimnißthuerei, mit seinem Urtheile aus dem bisherigen Mysticismus ¬
heraustreten kann" entbehrlich gemacht und so mit ihren Nachtheilen ¬
abgeschafft würde.
Und so möge denn dieser Anhang, wenn auch im kleinen bescheidenen ¬
Maaße, zu der Ueberzeugung beitragen: daß die bis jetzt
noch übliche Methode des Ertrahirens, Referirens und Korreferirens
an dem doppelten Gebrechen leidet „daß sie zweckwidrig und naturwidrig ¬
ist:
zweckwidrig —- weil die Kollegialität, wenn sie ihr
wichtiges Geschäft „sich mit dem streitigen Verhältnisse und dem