Volltext : Practische Ausführungen aus allen Theilen der Rechtswissenschaft (2)

XVI
D.  Kirchenrecht.
IX.  Die  Trennung  von  Tisch  und  Bette  hat  unter  protestantischen  Ehegatten
die
nach  dem  Ablaufe  mehrerer  Jahre,  ohne  erfolgte  Wiedervereinigung
S.  329
gänzliche  Ehescheidung  zur  rechtlichen  Folge.
Testamentarische  Verfügungen  zum  Besten  milder  Stiftungen  bedürfen  zu
X.
ihrer  Gültigkeit,  nach  dem  canonischen  Rechte  und  dem  hierauf  gegründeten
Gerichtsgebrauche,  keiner  besonderen  Förmlichkeiten.
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Ueber  das  Verhältniß,  in  welchem  die  Parochianen  einer  Filiak-Gemeinde,
XI.
der  Kirche  der  Mutterzu ¬
  den  Kosten  der  Erhaltung  und  Wiederherstellung
Gemeinde  beizutragen,  rechtlich  verbunden  sind.
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E.  Staatsrecht.
XII.  Von  den  nothwendigen  Einschränkungen  der  Verantwortlichkeit  des  Staates
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für  widerrechtliche  Handlungen  der  Staatsbehörden.
XIII.  Von  den  rechtlichen  Grenzen  der  Rückanwendung  interpretativer  Gesetze
auf  früher  begründete  Rechtsverhältnisse.
385
XIV.  Von  welchem  Einflusse  ist  die,  den  Rechtsweg  der  Privaten  gegen  Mitglieder ¬
  des  teutschen  Bundes  betreffende,  Verfügung  des  Art.  30.  der  Wiener
Schlußacte  vom  Jahre  1820  auf  die  Competenz  der  Landesgerichte  in  den
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dazu  geeigneten  Fällen?
F.  Peinliches  Recht.
XV.  Auch  mittelst  bloß  künstlichen  Beweises  kann  der  eines  Verbrechens  Angeklagte ¬
  der  Begehung  desselben  vollständig  überführt  werden;  doch  findet,
wenn  es  ein  gesetzlich  mit  Todesstrafe  bedrohtes  Verbrechen  ist,  nur  eine
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dieser  nahe  stehende  außerordentliche  Strafe  statt.
XVI.  Ueber  den  rechtlichen  Begriff  des  Fund-Diebstahls,  und  dessen  Unterscheidung ¬
  von  einigen  damit  verwandten  Verbrechen.
457
XVII.  Von  der  Begrenzung  des,  einen  Bestandtheil  der  Criminal-Jurisdictior
bildenden,  Strafrechts  gegen  die,  der  hoheitlichen  Vollziehungs-Gewalt  zustehende, ¬
  Bestrafung  von  Uebertretungen  allgemeiner  Landespolizei-Gesetze.
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Römisches
            
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