Volltext : Verfassung und Zuständigkeit der Gerichte der preuß. Rheinprovinzen in bürgerlichen Rechtssachen (10)

Berichtigung.
Während  des  Drucks  dieses  Werkes  ist  die  Verordnung  vom  18.
Februar  1842  erschienen,  wodurch  in  Untersuchungen  wegen  BeamtenVergehungen ¬
  das  schriftliche  Verfahren  nach  Maßgabe  der  Preußischen
Kriminalordnung  und  des  Tit.  35  der  Preußischen  Allgem.  Gr.=Ord.
in  der  Rheinprovinz  wieder  abgeschafft  und  das  mündliche  und  öffentliche ¬
  Verfahren  wieder  hergestellt  worden  ist.  Die  Wiederherstellung
hat  indessen  nicht  so  statt  gehabt,  daß  die  ältere  Gesetzgebung  unbedingt ¬
  wieder  ins  Leben  gerufen  worden,  sondern  das  zuchtpolizeiliche
Verfahren  der  Rheinprovinz  ist  für  alle  Untersuchungen  wegen  BeamtenVergehungen ¬
  eingeführt.  An  den  Bestimmungen  über  das  DisziplinarVerfahren ¬
  ist  indessen  hierdurch  nichts  verändert  worden.  Hiernach  ergeben ¬
  sich  die  betreffenden  Abändrungen  in  den  §§.  22,  33,  38  des
Werkes  von  selbst.
Druckfehler.
S.  16  ist  die  Ueberschrift  des  §.  17  zu  verändern  in
Von  Errichtung  des  Reichskammergerichts  bis  zum
Einfall  der  Franzosen.
S.  23  ist  in  der  Ueberschrift  des  §.  20  T  statt  C  zu  lesen.
S.  26
§.  21  4  „  D
S.  29  Zeile  3  von  unten  lies  Seguier  statt  Segnier.
12  u.  16
Ordonnanz  statt  Ordre.
S.  30  ist  die  Ueberschrift  des  §.  23  zu  verändern  in
C.
Berücksichtigung  der  Rheinprovinz  insbesondre.
S.  34  Zeile  2  von  oben  lies  1813  statt  1814.
S.  56  fällt  das  A.  in  der  Ueberschrift  des  §.  16  weg.
S.  62  Note,  Zeile  3  von  unten  lies  sei  statt  für.
S.  67  Zeile  14  von  unten  lies  Exzesse  statt  Exzessen.
S.  68  „  16
welches  „  welchem.
31
S.  68  „  1
„  310.
S.  69  „  8  von  oben  lies  Staates  „  Staates  sind.
            
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