Vorrede.
Das schmeichelhafte Lob, womit man sich über das
Handbuch der Handelsgesetze ausgesprochen hat, ließ
den Verfasser bei seiner ersten Unternehmung nicht
stehen bleiben, vielmehr widmete derselbe seine freien
Stunden der Vervollständigung dieses Werkes, um
den darin ausgesprochenen Hauptzweck „Gemeinnützig
keit" ganz zu erreichen.
Seit dem Erscheinen des Handbuches der Han
delsgesetze sind in dem Merkantilfache, worin gegen
wärtig die Aktiengesellschaften eine besondere Erwäh
nung verdienen, so viele Verordnungen erschienen
daß deren Bekanntmachung zur Vervollständigung
dieses Handbuches wesentlich nothwendig ist.
Dieß veranlaßte den Verfasser zur Herausgabe
des gegenwärtigen Supplementbandes, welchem zur