Volltext : Handbuch der Handelsgesetze und des bei Anwendung derselben bei den Mercantil-Gerichten eintretenden Verfahrens (Suppl.-Bd.)

Vorrede.
Das  schmeichelhafte  Lob,  womit  man  sich  über  das
Handbuch  der  Handelsgesetze  ausgesprochen  hat,  ließ
den  Verfasser  bei  seiner  ersten  Unternehmung  nicht
stehen  bleiben,  vielmehr  widmete  derselbe  seine  freien
Stunden  der  Vervollständigung  dieses  Werkes,  um
den  darin  ausgesprochenen  Hauptzweck  „Gemeinnützigkeit" ¬
  ganz  zu  erreichen.
Seit  dem  Erscheinen  des  Handbuches  der  Handelsgesetze ¬
  sind  in  dem  Merkantilfache,  worin  gegenwärtig ¬
  die  Aktiengesellschaften  eine  besondere  Erwähnung ¬
  verdienen,  so  viele  Verordnungen  erschienen
daß  deren  Bekanntmachung  zur  Vervollständigung
dieses  Handbuches  wesentlich  nothwendig  ist.
Dieß  veranlaßte  den  Verfasser  zur  Herausgabe
des  gegenwärtigen  Supplementbandes,  welchem  zur
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer