Volltext : Roth, Friedrich von: Handbuch des Forstrechts und des Forstpolizeirechts nach den in Bayern geltenden Gesetzen

Berichtigungen.
S.  8  statt:  §.  15  Nr.  3  im  6.  Absatz  l.  §.  14  Nr.  3.
„  28  in  §.  34  vorletzter  Absatz  stätt:  per  pactuni  I.  per  pactum.
„  39  im  1.  Abs.  statt:  inforestore  l.  inforestare.
„  89  in  §.  104  statt:  Depositionsrecht  l.  Dispositionsrecht.
„105  im  2.  Abs.  statt:  ohne  kraft  des  Gesetzes  l.  schon  kraft  des  Gesetzes.
„121  im  3.  Abs.  statt:  Allution  l.  Alluvion.
„122  in  lit.  g  statt:  vom  Verkäufer  das  Eigenthum  ....  abführe  l.  vom
Verkäufer  das  Eigenthum  bis  zur  Abtragung  des  Kaufpreises
vorbehalten  werden.
„124  im  1.  und  2.  Absatz  statt:  Verkaufsrecht  l.  Vorkaufsrecht.
„152  in  lit.  k  statt:  welcher  l.  welche.
„159  vor  §.  164  in  der  Ueberschrift  statt  b)  l.  6.
„185  in  lit.  b.  3.  Abs.  6.  Zeile  statt:  dadurch  den  l.  dadurch  dem.
„214  in  §.  212,  3.  Zeile  statt:  bei  den  Dienstbarkeiten  l.  bei  den  übrigen
Dienstbarkeiten.
„237  im  2.  Abs.  statt:  Art.  290  l.  Art.  299.
321  in  lit.  c  statt:  cum  titulo  vel  patientia  I.  cum  titulo  atque  patientia.
„839  in  Nr.  3  statt:  Art.  2104  l.  2105.
„842  im  1.  Abs.  statt:  Hypothekenbücher  l.  Hypothekenregister.
401  in  §.  414  statt:  zu  einer  Duldung  l.  zu  einer  Handlung,  Duldung  rc.  rc.
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