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Die Responsionen. §. 19.
volvirt, sobald der bestrittene Punct unter den gegebenen Umständen
für die juristische Beschaffenheit der Thatsache, mit der er zusammenhängt, ¬
von bestimmendem Einfluß ist. Häufig auch, und namentlich
bei Verträgen, weicht die Antwort darin ab, daß sie der Position des
Gegners einen Zusatz beifügt. Läßt sich ein solcher Zusatz als eine
Nebenverabredung auffassen, welche sich wie dies und Resolutivbedingung ¬
auf die Geltendmachung oder den Fortbestand des
jenseits behaupteten Geschäfts bezieht, so hat er, weil mit dessen
Wahrheit vereinbar, den Character einer Einrede. Wenn er dagegen ¬
das fragliche Geschäft als nicht zur Perfection gekommen
darstellt, wie er es z. B. thut, wenn er in dem Vorbehalt der
schriftlichen Abfassung oder in einer dem Geschäft beigefügten unmöglichen ¬
Bedingung besteht, so enthält er ein indirectes Leugnen.
Denn hier ist die Sache nicht etwa so zu denken, als ob die Vertheidigung ¬
des Antworters den Schluß von der behaupteten
Willenseinigung auf die Existenz der streitigen Forderung als
unstatthaft erscheinen lassen wolle, vielmehr stehen einander zwei
Behauptungen gegenüber, welche nicht gleichzeitig wahr sein können
indem nach der einen Wille und Willenserklärung sich auf die Begründung ¬
eines Forderungsrechts gerichtet haben sollen, nach der
anderen nicht. Eben so aber verhält es sich in der That mit der
Suspensivbedingung. Der bedingte Vertrag ist, so lange die Bedingung ¬
schwebt, noch gar nicht zur Perfection gelangt, und verpflichtet ¬
deshalb den Promittenten auch nur negativ dahin, den
Eintritt der Bedingung nicht zu hindern. Er selbst also und mit
ihm der positive Effect, auf den er abzielt, ist in der Schwebe,12
und wenn daher der Behauptung eines perfect gewordenen, d. h.
unbedingten Vertrags gegenüber ein bedingter, d. h. nicht zur Perfection ¬
gelangter Vertrag behauptet wird, so kann es kaum einem
Zweifel unterliegen, daß in dieser Antwort ein indirectes Leugnen
enthalten ist. 13
In allen Fällen der indirecten Verneinung nun
12) Dies allein entspricht der Ausdrucksweise der Quellen, wie denn auch
im Fall der Deficienz der Bedingung das Geschäft, und keineswegs die durch
das Geschäft bezweckte Obligation vernichtet wird, welche noch gar nicht zur
ristenz gelangt ist. Cf. l. 4 pr., l. 8 D. de reb. cred. (12, 1), l. 19 D. de
hered. vel act. vend. (18, 4), l. 8 pr. D. de peric. et comm. (18, 6), l. 20
§. 1 D. de praeser. verb. (19, 5), l. 10 §. 4 D. de jure dot. (23, 3), l. 2 §. 2
D. pro emt. (41, 4), l. 14 pr. D. de novat. (46, 2), l. 5 C. de peric. et comm.
(4, 48), l. 25 pr. C. de donat. (8, 54), §. 4 I. de V. O. (3, 15), §. 4 I. de emt.
et vend. (3, 23)
13) Diese Ansicht ist die in der Theorie und Praxis überwiegende. Vgl.