Volltext : Grolman, Karl Ludwig Wilhelm von: Versuch einer Entwickelung der rechtlichen Natur des Ausspiel-Geschäftes

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—)  o(  Von -
  jeher  fanden  die  Menschen  —  dies
lehrt  uns  die  Geschichte  der  Zeiten  und  Völker  vorzüglich -
  an  solchen  Beschäftigungen  Vergnügen, =
  deren  ungewisser  Ausgang  dadurch,  daß
er  für  den  einen  günstiger,  als  für  den  andern
ausfiel,  jenem  den  Vorzug  vor  diesem  geben
konnte,  wobey  sie  sich  also  dadurch,  daß  sie
eine  solche  Beschäftigung  vornahmen,  in  einen
gewissen  Streit  um  den  Vorzug  einliessen,  der
durch  den  Sieg  des  einen  —  (welchen  der  günstige ¬
  Ausgang  des  Geschäfts  entschied)  geendet
wurde.  Was  Wunder,  wenn  sie  diese  ihre
Lieblingsbelustigung  besonders  und  vorzugsweise ¬
  Spiel  nannten,  und  eben  dadurch  diesem
Wort  eine  engere  und  mehr  eigentliche  Bedeutung =
  beylegten?")  Spiel  in  der  engeru  Bedeutung ¬
  des  Worts  ist  daher:  ein  nach  gewissen =
  festgesetzten  Regeln  eingerichtetes  Geschäft,
wobey  der  Ablanf  einer  bestimmten  Bedingung =

*)  Auch  die  Römer  dachten  sich  daher  immer  bey  diesem
Wort  in  der  eigentlichen  Bedeutung  ein  certamen
duorum  vel  plurium.  Vergl.  L.  2.  et  3.  fl.  de
aleatoribus.
Jch  bemerke  hier  /  daß  ich  in  Zukuuft  immer  der
Kürze  wegen  den,  welchen  der  Ausgang  des  Spiels
begünstigt  hat,  Sieger,  den  andern,  welchem  der
Ausgang  unguͤnstig  war-Besiegten  nennen  werde.
            
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