Volltext : ¬Der Irrthum bei nichtigen Verträgen nach römischem Rechte (1)

Dem  ordentlichen  Profesfor
an  der  Friedrichs-Wilhelms-Universität
zu  Berlin
Herrn  Dr.  Ernst  Eck,
seinem  hochverehrten  Kehrer
in  aufrichtiger  Verehrung  und  Dankbarkeit
der  Verfasser.
            
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