Volltext : Pohle, Ludwig: Frauenfabrikarbeit und Frauenfrage

Schlußbetrachtungen.
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Fabrikarbeit  anerkannt  werden  soll.  Es  würde  dabei  z.  B.  auf
die  Höhe  des  Verdienstes  des  Ehemannes  im  Verhältnis  zum
ortsüblichen  Tagelohn  für  erwachsene  männliche  Arbeiter,  ferner
gegebenen  Falls  auf  die  Dauer  der  Arbeitslosigkeit  des  Ehemannes -
  und  andere  derartige  Umstände  mehr  Rücksicht  zu  nehmen
sein.  Fehlen  solche  allgemeine  Vorschriften,  wann  der  Erlaubnisschein -
  zur  Fabrikarbeit  der  Ehefrau  zu  gewähren  ist  und
wann  nicht,  wird  vielmehr  alles  dem  diskretionären  Ermessen
der  betreffenden  Behörde  anheimgestellt,  so  würden  sehr  verschiedene -
  Regeln  für  die  Erteilung  oder  Verweigerung  des  Erlaubnisscheins -
  entstehen,  es  könnte  dabei  sehr  willkürlich  und
ungerecht  verfahren  werden,  und  es  würden  schließlich  ganz  unhaltbare -
  Zustände  entstehen.
Mit  der  Beschränkung  der  Arbeiterfrau  auf  das  Haus  ist  es
aber  noch  nicht  allein  gethan.  Das  sei  zum  Schluß  noch  nachdrücklich ¬
  betont.  Es  gilt  dann  vor  allem,  die  Frau  auf  die  ihrer
im  Hause  harrenden  Aufgaben  auch  besser  vorzubereiten  durch
Einführung  eines  obligatorischen  Haushaltungsunterrichts  oder
anderer  den  gleichen  Zweck  verfolgenden  Einrichtungen,  wie  etwa
eines  obligatorischen  hauswirtschaftlichen  Dienstjahres  für  alle
Mädchen,  das  sie  absolviert  haben  müssen,  ehe  sie  mündig
werden,  oder  ehe  sie  sich  verheiraten.  Dieses  der  Erlernung  der
Hauswirtschaft  gewidmete  Jahr  könnte  nach  Belieben  entweder
in  besonderen  für  diesen  Zweck  errichteten  Schulen  oder  Anstalten
zugebracht  werden  oder  noch  einfacher  in  der  Weise,  daß  die
betreffenden  Mädchen  sich  ein  Jahr  als  Dienstboten  vermieten.
Im  letzteren  Falle  würde  der  mit  der  Einrichtung  verfolgte  Zweck
allerdings  nur  dann  voll  erreicht  werden,  wenn  das  Dienstmädchen
einen  Haushalt  findet,  dem  eine  erfahrene  und  geschickte  Hausfrau ¬
  vorsteht.  Immerhin  wäre  ein  solches  Dienstjahr,  auch  wenn
diese  Voraussetzung  nicht  überall  zutrifft,  immer  noch  besser  als
gar  nichts;  ein  gewisses  Maß  von  hauswirtschaftlichen  Kenntnissen
wird  auf  diese  Weise  den  zukünftigen  Hausfrauen  auf  jeden  Fall
zugeführt.  Von  den  Sozialdemokraten  freilich  würde  dieses  „Einjährigen-Jahr“ -
  des  weiblichen  Geschlechts  wohl  als  Wiederein
führung  des  Zwangsgesindedienstes  bekämpft  werden.
Eine  Überfüllung  des  Dienstbotenberufs  braucht  man  von
dieser  Einrichtung  übrigens  nicht  zu  befürchten.  Wir  hatten
nach  der  Berufszählung  von  1895  in  Deutschland  1  313  957  weib¬
            
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