Schlußbetrachtungen.
110
Fabrikarbeit anerkannt werden soll. Es würde dabei z. B. auf
die Höhe des Verdienstes des Ehemannes im Verhältnis zum
ortsüblichen Tagelohn für erwachsene männliche Arbeiter, ferner
gegebenen Falls auf die Dauer der Arbeitslosigkeit des Ehemannes -
und andere derartige Umstände mehr Rücksicht zu nehmen
sein. Fehlen solche allgemeine Vorschriften, wann der Erlaubnisschein -
zur Fabrikarbeit der Ehefrau zu gewähren ist und
wann nicht, wird vielmehr alles dem diskretionären Ermessen
der betreffenden Behörde anheimgestellt, so würden sehr verschiedene -
Regeln für die Erteilung oder Verweigerung des Erlaubnisscheins -
entstehen, es könnte dabei sehr willkürlich und
ungerecht verfahren werden, und es würden schließlich ganz unhaltbare -
Zustände entstehen.
Mit der Beschränkung der Arbeiterfrau auf das Haus ist es
aber noch nicht allein gethan. Das sei zum Schluß noch nachdrücklich ¬
betont. Es gilt dann vor allem, die Frau auf die ihrer
im Hause harrenden Aufgaben auch besser vorzubereiten durch
Einführung eines obligatorischen Haushaltungsunterrichts oder
anderer den gleichen Zweck verfolgenden Einrichtungen, wie etwa
eines obligatorischen hauswirtschaftlichen Dienstjahres für alle
Mädchen, das sie absolviert haben müssen, ehe sie mündig
werden, oder ehe sie sich verheiraten. Dieses der Erlernung der
Hauswirtschaft gewidmete Jahr könnte nach Belieben entweder
in besonderen für diesen Zweck errichteten Schulen oder Anstalten
zugebracht werden oder noch einfacher in der Weise, daß die
betreffenden Mädchen sich ein Jahr als Dienstboten vermieten.
Im letzteren Falle würde der mit der Einrichtung verfolgte Zweck
allerdings nur dann voll erreicht werden, wenn das Dienstmädchen
einen Haushalt findet, dem eine erfahrene und geschickte Hausfrau ¬
vorsteht. Immerhin wäre ein solches Dienstjahr, auch wenn
diese Voraussetzung nicht überall zutrifft, immer noch besser als
gar nichts; ein gewisses Maß von hauswirtschaftlichen Kenntnissen
wird auf diese Weise den zukünftigen Hausfrauen auf jeden Fall
zugeführt. Von den Sozialdemokraten freilich würde dieses „Einjährigen-Jahr“ -
des weiblichen Geschlechts wohl als Wiederein
führung des Zwangsgesindedienstes bekämpft werden.
Eine Überfüllung des Dienstbotenberufs braucht man von
dieser Einrichtung übrigens nicht zu befürchten. Wir hatten
nach der Berufszählung von 1895 in Deutschland 1 313 957 weib¬