Schlußbetrachtungen.
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schlägen von katholischer Seite' soll die Erteilung des Zulassungsscheins -
an folgende drei Bedingungen geknüpft werden:
1. an die Vorlegung eines von einem approbierten Arzte
ausgestellten Zeugnisses, daß die betreffende Frau die Arbeit,
um die es sich handelt, ohne Gefährdung ihrer Gesundheit verrichten -
kann;
2. an den Nachweis des wirtschaftlichen Bedürfnisses der
Nachsuchenden, welches durch die Armenverwaltung festgestellt
werden soll;
3. an den Nachweis, daß für ausreichende Pflege und Beaufsichtigung -
der Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind, gesorgt ¬
ist.
Von diesen drei Voraussetzungen kann die erste wohl ohne
Weiteres wegfallen. Irgend ein ärztliches Attest über ihre Taug
lichkeit zu jeder Art von Fabrikarbeit beizubringen, wird jede
Frau ohne Schwierigkeit im stande sein. Dieses Zeugnis wäre eine
bloße Formalität und kann daher als überflüssig angesehen werden.
Auch kann man ja, wie früher ausgeführt wurde, nicht sagen, daß
die Fabrikarbeit an sich die Gesundheit der verheirateten Frauen
besonders gefährde. Es ist infolgedessen auch nicht notwendig.
an die physische Beschaffenheit der Ehefrauen, welche die Fabrikthätigkeit -
aufnehmen wollen, besondere Anforderungen zu stellen.
Nur ein generelles Verbot gewisser Fabrikationszweige für alle Ehefrauen, ¬
kräftige wie schwächliche, kann in Betracht kommen, nämlich -
ein Verbot derjenigen Fabrikationszweige insbesondere, welche
durch ihre Natur leicht Fehl- und Frühgeburten hervorrufen.
Auch Bedingung 3 halte ich für überflüssig. Liegt ein
absolut zwingender Grund für die eheweibliche Fabrikarbeit vor,
z. B. Arbeitsunfähigkeit des Mannes, so wird man dieselbe, auch
ohne daß dem unter Nr. 3 erwähnten Erfordernis genügt wird,
gestatten müssen, einfach, weil Not kein Gebot kennt.
So bleibt also nur die an zweiter Stelle aufgeführte Bedingung ¬
bestehen. Bei ihrer näheren Ausführung wird das
Hauptgewicht darauf zu legen sein, daß allgemeine Normen
darüber aufgestellt werden, wann das Vorhandensein eines wirtschaftlichen -
Bedürfnisses für die Gestattung der eheweiblichen
——
F. Hirze, Die Arbeiterfrage und die Bestrebungen zu ihrer Lösung.
10. bis 12. Tausend. Berlin 1900. S. 80, 81.