Volltext : Pietzsch, J.: Studien über Katasterfragen

worden  ist,  haben  die  Summen  der  Katastral-Reinerträge  der  französischen
Gesetzgebung  niemals  die  Grundlage  für  die  Abmessung  der  Steuerkontingente
bieten  können.  Diese  Kontingente  sind  vor  nun  fast  6  Jahrzehnten  auf  Grund
besonderer  Ermittelungen,  welche  nichts  mit  den  Kataster-Einschätzungen
gemein  hatten,  festgestellt.  Seitdem  haben  sich  die  Kulturverhältnisse  der
einzelnen  Landestheile  in  wichtigen  Punkten  völlig  verändert.  Die  Anlage  der
Eisenbahnen  hat  den  Ertragswerth  der  Grundstücke  hier  und  da  enorm  gesteigert, ¬
  während  derselbe  anderwärts  sich  nicht  wesentlich  über  die  alten  Beträge
erhoben  hat,  ja  vielleicht  hier  und  da,  wo  der  Verkehr  alte  Bahnen  verlassen
hat,  gesunken  sein  mag.
Allen  diesen  Veränderungen  würde  sich  bei  der  alljährlichen  Abmessung
der  Kontingente  Rechnung  tragen  lassen,  wenn  dieselben  überhaupt  auf  ausgeglichenen ¬
  Katastral-Einschätzungen  beruhten.  Es  würden  dann  Revisionen  der
Einschätzung  für  einzelne  Gemarkungen  möglich  sein,  ohne  dass  man  Gefahr
liefe,  vollständig  den  Boden  unter  den  Füssen  zu  verlieren,  auf  welchem
gegenwärtig  die  Gleichmässigkeit  der  Kontingents-Vertheilung  —  soweit  eine
solche  Gleichmässigkeit  überhaupt  noch  vorhanden  ist  —  beruht.  Nur  in  der
Zurückführung  der  Vertheilung  auf  die  Grundlage  einer  durch  das  ganze
Land  ausgeglichenen  Katastral-Einschätzung  kann  das  Mittel  erblickt  werden,
dieselbe  zugleich  einer  den  Veränderungen  der  Steuerkraft  folgenden  Fortbildung ¬
  fähig  zu  machen.
Die  bezeichneten  Uebelstände  sind  für  die  Grundsteuerpflichtigen  in
Elsass-Lothringen  mit  der  Zeit  sehr  empfindlich  geworden.  Sobald  nach  dem
Kriege  die  Vertretungen  der  Kreise  und  Bezirke  wieder  in  Wirksamkeit  getreten ¬
  waren,  gingen  aus  dem  Schoosse  derselben  lebhafte  Anregungen  zur
durchgreifenden  Erneuerung  des  Katasters  hervor,  welche  sich  seitdem,
namentlich  bei  den  Bezirkstagen  des  Ober-Elsass  und  von  Lothringen,  fast  in
jeder  Session  erneuert  haben.  Auch  der  Landes-Ausschuss  hat,  in  jeder  seiner
bisher  abgehaltenen  Sessionen,  der  Ueberzeugung,  dass  eine  baldige  Erneuerung
des  Katasters  nöthig  sei,  Ausdruck  gegeben.
Einige  dieser  Beschlüsse  lassen  wir  im  Abdruck  folgen,  weil  sie  in
beredter  Weise  zu  erkennen  geben,  was  das  grundbesitzende  Publikum  im
Allgemeinen  von  einem  neuen  Kataster  erwartet  und  fordert.
Für  jetzt  haben  wir  nur  hervorzuheben,  wie  es  nach  dem  Gesammteindruck -
  jener  zahlreichen  Kundgebungen  der  berufenen  Vertreter  der  Bevölkerung,
als  eine  in  deren  Meinung  und  zwar  in  bejahendem  Sinne  bereits  fest  ent¬
            
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