worden ist, haben die Summen der Katastral-Reinerträge der französischen
Gesetzgebung niemals die Grundlage für die Abmessung der Steuerkontingente
bieten können. Diese Kontingente sind vor nun fast 6 Jahrzehnten auf Grund
besonderer Ermittelungen, welche nichts mit den Kataster-Einschätzungen
gemein hatten, festgestellt. Seitdem haben sich die Kulturverhältnisse der
einzelnen Landestheile in wichtigen Punkten völlig verändert. Die Anlage der
Eisenbahnen hat den Ertragswerth der Grundstücke hier und da enorm gesteigert, ¬
während derselbe anderwärts sich nicht wesentlich über die alten Beträge
erhoben hat, ja vielleicht hier und da, wo der Verkehr alte Bahnen verlassen
hat, gesunken sein mag.
Allen diesen Veränderungen würde sich bei der alljährlichen Abmessung
der Kontingente Rechnung tragen lassen, wenn dieselben überhaupt auf ausgeglichenen ¬
Katastral-Einschätzungen beruhten. Es würden dann Revisionen der
Einschätzung für einzelne Gemarkungen möglich sein, ohne dass man Gefahr
liefe, vollständig den Boden unter den Füssen zu verlieren, auf welchem
gegenwärtig die Gleichmässigkeit der Kontingents-Vertheilung — soweit eine
solche Gleichmässigkeit überhaupt noch vorhanden ist — beruht. Nur in der
Zurückführung der Vertheilung auf die Grundlage einer durch das ganze
Land ausgeglichenen Katastral-Einschätzung kann das Mittel erblickt werden,
dieselbe zugleich einer den Veränderungen der Steuerkraft folgenden Fortbildung ¬
fähig zu machen.
Die bezeichneten Uebelstände sind für die Grundsteuerpflichtigen in
Elsass-Lothringen mit der Zeit sehr empfindlich geworden. Sobald nach dem
Kriege die Vertretungen der Kreise und Bezirke wieder in Wirksamkeit getreten ¬
waren, gingen aus dem Schoosse derselben lebhafte Anregungen zur
durchgreifenden Erneuerung des Katasters hervor, welche sich seitdem,
namentlich bei den Bezirkstagen des Ober-Elsass und von Lothringen, fast in
jeder Session erneuert haben. Auch der Landes-Ausschuss hat, in jeder seiner
bisher abgehaltenen Sessionen, der Ueberzeugung, dass eine baldige Erneuerung
des Katasters nöthig sei, Ausdruck gegeben.
Einige dieser Beschlüsse lassen wir im Abdruck folgen, weil sie in
beredter Weise zu erkennen geben, was das grundbesitzende Publikum im
Allgemeinen von einem neuen Kataster erwartet und fordert.
Für jetzt haben wir nur hervorzuheben, wie es nach dem Gesammteindruck -
jener zahlreichen Kundgebungen der berufenen Vertreter der Bevölkerung,
als eine in deren Meinung und zwar in bejahendem Sinne bereits fest ent¬