Volltext : Pieper, Carl: Sind die Industrie-Schutzgesetze verbessert ?

Petition  an  den  Hohen  Reichstag.
Unter  dem  23.  April  v.  J.  beehrte  sich  der  ehrerbietigst  Gehauptung ¬
  zu  suchen,  dass  dies  ein  Entgegenkommen  bedeute.
fertigte  dem  Hoben  Reichstage  eine  umständlich  motivirte  Petition
Es  wird  vielmehr  evident,  dass  eine  Systemlosigkeit  herrscht,  nach
zu  überreichen,  welche  von  Kreisen,  die  mit  der  Angelegenheit  nur
deren  Nachweis  der  Gesetzgeber  sich  gezwungen  sehen  müsste,  anungenügend ¬
  vertrant  sind,  durch  die  inzwischen  seitens  der  Hohen
statt  diese  Systemlosigkeit  auszubauen,  in  kurzer  Zeit  eine  radikale
Reichsregierung  gemachten  Vorlagen  zu  einem  Patent-  und  GebrauchsUmgestaltung ¬
  zu  bewirken.
musterschutz-Gesetz,  als  im  Wesentlichen  berücksichtigt  bezeichnet
Und  gerade  das  ist  wiederum  eine  Folge,  welcher  die  betheiwird. ¬

ligten  Kreise  unter  allen  Umständen  vorbeugen  wollen.  Das  reine
Dieser  vollkommen  irrthümlichen  Beurtheilung  der  Sachlage  mit
Anmeldeverfahren  ist  für  alle  einschlägigen  Gesetze,  von  allen  SachBelegen ¬
  zu  widersprechen,  gebietet  mir  das  Pflichtgefühl  im  Interverständigen, ¬
  als  für  unsere  Verhältnisse  ganz  unannehmbar  beesse ¬
  der  mehr  als  400  hervorragenden  Industriellen,  welche  jene
zeichnet,  bezw.  zu  beseitigen  verlangt.  In  den  Jahren  1880  bis
Petition  vom  23.  April  bei  dem  Hohen  Reichstag  unterstützt  haben.
1885  sind  dem  Hohen  Reichstag  diesbezüglich  Petitionen  zugegangen,
Die  Vorlagen  der  Reichsregierung  erweisen,  dass  die  Bedürfdie ¬
  sich  auf  das  Marken-  und  Musterschutzgesetz  bezogen.  Man
nisse  von  Industrie  und  Gewerbe  keineswegs  genügend  gewürdigt
bezeichnete  die  in  diesen  Gesetzen  herrschenden  Extreme  des  Schutzsind. ¬
  Die  Entwürfe  zu  dem  Patent-  und  dem  Gebrauchsmusterertheilungsverfahrens ¬
  für  vollständig  unhaltbar  und  in  ihrer  Wirschutzgesetz -
  stehen  weit  entfernt  von  dem  Boden  eines  einheitlichen
kung  der  Absicht  des  Gesetzgebers  zuwiderlaufend.  Man  bewies.
Rechtes  und  sind  in  den  Administrativverordnungen  sich  widerdass ¬
  die  Systemlosigkeit  in  dem  Schutz  des  gewerblichen  Eigensprechend. ¬
  Im  Patentgesetz  soll,  nach  wie  vor,  der  Grad  der
thums  das  Rechtsbewusstsein  untergrabe,  während  die  Nothwendiggeistigen ¬
  Fähigkeit  des  aufstrebenden  Industriellen  und  das  Mass
keit  besteht,  dies  Rechtsbewusstsein  zu  stärken  und  lebendiger  zu
der  geistigen  Arbeit  in  seinem  Gesuch,  die  Grundlage  für  eine  Entmachen. ¬
  Man  bewies  an  ungezählten  Urtheilen  der  ordentlichen
lohnungstheorie  abgeben.  Man  rühmt  regierungsseitig  das  bisber
Gerichte,  dass  der  einheitliche  Massstab  fehlt,  dass  nicht
herrschende  System  der  Schutzertheilung,  verkennt  aber  die  ThatGerechtigkeit ¬
  walte,  obschon  Recht  gesprochen  wird.
sache,  dass  Industrie  und  Gewerbe  einstimmig  das  herrschende
Solche  Erwägungen  haben  vor  wenigen  Wochen  Delegirte  aller
System  verwerfen.  Man  beruft  sich  regierungsseitig  auf  Zustimhervorragendsten ¬
  deutschen  Vereine  und  Verbände  zusammengeführt.
mungen  zu  der  Gesetzesvorlage  und  könnte  den  Beleg  doch  nur  aus
und  diese  haben  in  einer  „Conferenz  für  den  Schutz  des  gewerbdemjenigen ¬
  Theil  der  Presse  erbringen,  welcher  in  Leitartikeln  oder
lichen  Eigenthums“  dargethan,  dass  ihrerseits  über  die  Wege  zur
anderwärts  die  Motive  der  Regierung  zu  dem  Gesetz,  wie  aus
Abstellung  der  als  herrschend  erkannten  Unzufriedenheiten,  volleigener ¬
  Stimmung  hervorgegangen,  abdruckte.  Bureaukratische  Eleständige -
  Klarheit  besteht.  Der  Ausschuss  jener  Conferenz  hat,  im
mente  benutzen  die  Loyalitätsbezeugungen  der  wirthschaftlichen
Auftrage,  dem  Hohen  Reichstage  unter  dem  5.  Dezember  1890  alle
Corporationen,  um  sie  als  Zustimmung  für  das  verurtheilte  System
Beschlüsse  und  die  Präsenzliste  der  Conferenz  übermittelt.  Aus  dem
zu  deuten,  während  dieselben  Corporationen  in  der  unverkennbarsten
Stenogramm  zu  den  vorausgegangenen  Verhandlungen,  welches  dem
Weise  darthun,  dass  sie  einem  Versuch  mit  einem  Prüfungsverfahren
Hohen  Reichstage  nach  beendetem  Druck  übermittelt  werden  wird.
nur  zustimmen  könnten,  sofern  die  in  dem  Regierungsentwurf  vergeht ¬
  hervor,  dass  —  mit  Rücksicht  auf  das  Patentgesetz  —  einnachlässigten, ¬
  als  Vorbedingung  gestellten  Kautelen,  Aufnahme  in
stimmig  die  Prüfung  auf  das  Vorhandensein  einer  „Erfindung"  nachdas ¬
  Gesetz  finden.  Dahin  gebören:  Beseitigung  der  nebenamtdrücklichst ¬
  verworfen  wurde,  und  mit  Majorität  von  einer  Stimme,
lichen  Anstellung  aller  Mitglieder  des  Patentamtes;  mündliches  Verder ¬
  Versuch  der  Beibehaltung  einer  Prüfung  auf  Neuheit,  an  Stelle
fahren  in  allen  Instanzen;  Errichtung  einer  juristischen  Instanz  für
des  von  der  Minorität  befürworteten  Aufgebotsverfahrens  als  durchAnerkennungs- ¬
  und  Abhängigkeitsklagen;  Verminderung  der  Geführbar -
  angesehen  ist.  Es  geht  aus  den  Berathungen  des  Weiteren
bühren;  Urtheilsspruch  anstatt  „Gutachten“  des  Patentamtes  nach
hervor,  wie  sehr  anerkannt  wurde,  dass  in  Staaten,  in  welchen  das
Ueberweisung  des  patentrechtlichen  Theiles  eines  Processes  von
Rechtsbewusstsein  genügend  entwickelt  ist,  um  mit  dem  AufgebotsSeiten ¬
  der  ordentlichen  Gerichte.
verfahren  allein  zu  arbeiten,  die  Resultate  völlig  zufriedenstellende
Nachdem  seit  13  Jahren  die  als  begründet  anerkannten  Klagen
sind,  und  dass,  in  besonderer  Abstimmung  gegen  nur  eine  Stimme,
eine  Äenderung  der  Gesetze  für  das  gewerbliche  Eigenthum  nicht
alle  Mitglieder  der  Conferenz  das  reine  Aufgebotsverfahren
herbeizuführen  vermocht  haben,  ist  es  erklärlich,  dass  Gewerbe  und
als  dasjenige  der  Zukunft  auf  allen  Gebieten  des  Schutzes
Industrie  bittstellend,  zunächst  auch  bei  der  Regierung  Entgegendes ¬
  gewerblichen  Eigenthums  erachten.  Dieses  Aufgebotskommen ¬
  nachsuchten.  Wenn  aber  durch  eine  Gesetzesvorlage,  wie
verfahren  ist  von  derselben  Conferenz  für  den  Markenschutz,  den
diejenige  für  den  Gebrauchsmusterschutz,  die  Beamten  der  ReichsGeschmacks- ¬
  und  den  Gebrauchsmusterschutz  bereits  als  das  dringendst
regierung  beweisen,  dass  es  sich  für  sie  —  auch  heute  noch  zu ¬
  empfehlende  einstimmig  bezeichnet  worden.
keineswegs  um  die  Einbaltung  eines  Princips  handelt,  dass  vielmehr
In  dieser  Beziehung  sind  also  auch  die  Entschliessungen  der
die  im  Patentgesetz  von  Neuem  vorgesehene,  härteste  Art  der  Prü„Conferenz ¬
  für  den  Schutz  des  gewerblichen  Eigentbums“  neuerfung ¬
  im  Ertheilungsverfahren  glattweg,  in  einem  gleichen  Zwecken
dings  und  zwar  auf  das  Vollständigste  mit  der  Petition  im  Einklang.
dienenden  Gesetz  durch  ein  Anmeldeverfahren  ersetzt  wird,  dann  ist
welche  der  ehrerbietig  Unterzeichnete  am  23.  April  1890  dem  Hohen
es  nutzlos,  eine  Erklärung  für  diese  Vornahme  in  der  flachen  BeReichstag ¬
  zu  übermitteln  sich  die  Ehre  gab.
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