Volltext : Pieper, Carl: Sind die Industrie-Schutzgesetze verbessert ?

Uebersicht  der  gesammten  Verhandlungen  der
Conferenz  für  den  Schutz  des  gewerblichen  Eigenthums.
I.  Sitzung.
Bericht  der  vorbereitenden  Commission
Eröffnung  durch  den  Vorsitzenden  Commerzienrath  Henneberg.
Constituirung  und  Wahlen  S.  1.  2.  4.
Zuschriften  an  die  Conferenz  S.  3.
Programm  und  Geschäftsordnung  S.  4.  5.
Allgemeine  Fragen.
I.  Ist  die  Bildung  einer  Reichs-Centralstelle  für  den  Schutz  des  gewerblichen
Eigenthums  als  erforderlich  anzusehen?
Referent:  Syndicus  Dr.  Landgraf
Beantwortung  der  Frage  entscheide  darüber,  welche  Organe  hinfort  die  gewerblichen ¬
  Eigenthums-Angelegenheiten  verwalten  sollen.  Decentralisirung  entsprach
der  Zeit,  in  welcher  mit  Aengstlichkeit  „Privilegien“  ertheilt  wurden.  Die  Einheitlichkeit ¬
  der  Verwaltung  aller  Species  der  Eigenthumsrechte  sichere  eine
intensivere  Arbeit.
Rechtsanwalt  Dr.  Edwin  Katz
Die  Frage  erscheine  nicht  dringend.  Für  Markenschutzgesetz  herrsche  auch  nicht
dasselbe  Bedürfniss  wie  für  die  übrigen  Gebiete  des  gewerblichen  Eigenthums.
Widerräth  die  Forderung  zu  erheben.  Markenschutzrechte  seien  sehr  befriedigend
gewahrt.
Generalreferent  Carl  Pieper
Die  Centralstelle  solle  die  Uebertretung  des  Rechtsschutzes  nicht  ahnden,  sondern
Schutzertheilung  ebenförmig  bewirken,  auf  allen  Gebieten,  als  selbstständiges,  von
anderen  Behörden  unabhängiges  Reichsamt.  Das  sei  auch  für  Markenschutz  längst
erfordert.
Fabrikbesitzer  Glafey
Er  werde  bei  der  allgemeinen  Frage  IV  in  der  Lage  sein,  die  Dringlichkeit  der
Reform  des  Markenschutzgesetzes  durch  Thatsachen  zu  erweisen.
Dr.  C.  A.  Martius
Bestätigt  das  Bedürfniss  der  Reform  des  Markenschutzgesetzes.  Eine  Trennung
der  Gebiete  rücksichtlich  der  Frage  I  vorzunehmen,  widerspreche  den  Erfahrungen,
welche  vielmehr  eine  Continuität  in  den  Wirkungen  aller  gewerblichen  Eigenthumsgesetze ¬
  darthun  und  daraus  begründe  sich  das  Erforderniss,  den  Aufbau  dieser
Gesetze  einheitlich  und  einförmig  zu  regeln.
Rechtsanwalt  Davidsohn
Seine  Praxis  führte  zu  der  Ueberzeugung,  dass  wohl  alles  für  die  Verwaltung
durch  eine  Centralstelle  spreche.
Syndicus  Schlossmacher
Verweist  auf  die  einstimmige  Entschliessung  des  deutschen  Handelstages  betreffs
Einheitlichkeit  des  Verfahrens  bei  Schutzertheilung,  welche  Centralstelle  nöthig
mache.

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