Uebersicht der gesammten Verhandlungen der
Conferenz für den Schutz des gewerblichen Eigenthums.
I. Sitzung.
Bericht der vorbereitenden Commission
Eröffnung durch den Vorsitzenden Commerzienrath Henneberg.
Constituirung und Wahlen S. 1. 2. 4.
Zuschriften an die Conferenz S. 3.
Programm und Geschäftsordnung S. 4. 5.
Allgemeine Fragen.
I. Ist die Bildung einer Reichs-Centralstelle für den Schutz des gewerblichen
Eigenthums als erforderlich anzusehen?
Referent: Syndicus Dr. Landgraf
Beantwortung der Frage entscheide darüber, welche Organe hinfort die gewerblichen ¬
Eigenthums-Angelegenheiten verwalten sollen. Decentralisirung entsprach
der Zeit, in welcher mit Aengstlichkeit „Privilegien“ ertheilt wurden. Die Einheitlichkeit ¬
der Verwaltung aller Species der Eigenthumsrechte sichere eine
intensivere Arbeit.
Rechtsanwalt Dr. Edwin Katz
Die Frage erscheine nicht dringend. Für Markenschutzgesetz herrsche auch nicht
dasselbe Bedürfniss wie für die übrigen Gebiete des gewerblichen Eigenthums.
Widerräth die Forderung zu erheben. Markenschutzrechte seien sehr befriedigend
gewahrt.
Generalreferent Carl Pieper
Die Centralstelle solle die Uebertretung des Rechtsschutzes nicht ahnden, sondern
Schutzertheilung ebenförmig bewirken, auf allen Gebieten, als selbstständiges, von
anderen Behörden unabhängiges Reichsamt. Das sei auch für Markenschutz längst
erfordert.
Fabrikbesitzer Glafey
Er werde bei der allgemeinen Frage IV in der Lage sein, die Dringlichkeit der
Reform des Markenschutzgesetzes durch Thatsachen zu erweisen.
Dr. C. A. Martius
Bestätigt das Bedürfniss der Reform des Markenschutzgesetzes. Eine Trennung
der Gebiete rücksichtlich der Frage I vorzunehmen, widerspreche den Erfahrungen,
welche vielmehr eine Continuität in den Wirkungen aller gewerblichen Eigenthumsgesetze ¬
darthun und daraus begründe sich das Erforderniss, den Aufbau dieser
Gesetze einheitlich und einförmig zu regeln.
Rechtsanwalt Davidsohn
Seine Praxis führte zu der Ueberzeugung, dass wohl alles für die Verwaltung
durch eine Centralstelle spreche.
Syndicus Schlossmacher
Verweist auf die einstimmige Entschliessung des deutschen Handelstages betreffs
Einheitlichkeit des Verfahrens bei Schutzertheilung, welche Centralstelle nöthig
mache.
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