Abwehr nach der Verfassung.
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seiner Eigenschaft als Preußischer Handelsminister diesen schweren,
von den „Societäten“ zuerst erhobenen Vorwurf gegen die Privatversicherung ¬
aufgenommen. Im Frühjahr 1887 haben im Preußischen
Abgeordnetenhaus ein hochangesehener Führer der konservativen
Partei und der Minister des Innern die Anklage, die auch in
der Zwischenzeit sich vielfach wirksam zeigte — s. unter anderem
die Motivierung des Münchener schöffengerichtlichen Urteils vom
7. September 1885 auf Seite 27 —
erneuert. Daß die Anklage ¬
im Schutze solcher Autorität fortlebt, ist natürlich. Was
auch zu ihrer Entkräftung vorgebracht wird, bleibt in seiner Wirksamkeit ¬
namentlich deshalb beschränkt, weil es die Beteiligten selbst
vorbringen und weil diese nicht die Gunst für sich haben, dies
vor dem ganzen Lande durch unbezweifelt unbefangene Organe
thun zu können. Die Publizistik hat nur eine schwache Hilfe geboten. ¬
Die Erklärung der Gothaer Feuerversicherungsbank, daß
sie in den fünf Jahren, welche der 1883 er Anklage voraufgingen,
bei 6965 Schadenfällen und 6 404 109 Mark Schadensumme
nur 3 Fälle mit geringen Schadenbeträgen beanstandet habe, ist
in einer im Jahre 1884 als Manuskript gedruckten Denkschrift
geringer Auflage enthalten. In keinem dieser Fälle haben, wie
heute die Bank mitteilt, die Kläger ihre wegen grober Fahrlässigit ¬
¬
verwirkten Schadensansprüche von 310 Mark, 361 Mark und
2890 Mark erstritten, der Kläger im dritten Falle ist sogar wegen
versuchten Betrugs zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Auf die 1887 er Anklage erwiderten 18 deutsche FeuerversicherungsAnstalten, ¬
darunter mit der Gothaer Bank die größten Anstalten,
daß von den in den zurückliegenden 103 Jahren vorgekommenen
180 446 Brandschadenregulierungen nicht mehr als 9 zu Beschwerden ¬
geführt hätten, daß also auf 20 049 Regulierungen
eine Beschwerde komme und daß, was die Hauptsache sei, keine
dieser Beschwerden den staatlichen Verwaltungsbehörden zum Einschreiten ¬
Veranlassung gegeben habe. Die Erwiderung befindet sich
aber nur im „Vereinsblatt“ des Verbandes der beteiligten Anstalten
was zu billigen ist
und sonst in ein paar Zeitungen,
denn wer mag den Beschuldigten verdenken, wenn sie solcher Anklage ¬
gegenüber Enthaltsamkeit bewahren. Durch tausend Kanäle
aber wird die Auffassung, welche der Anklage zugrunde liegt, in