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an welchen sich nichts neues ergeben hat, habe ich allerdings -
auch berühren müssen, um die behandelte Lehre nach
allen Seiten in die richtige Beziehung zu stellen. Allein ich
habe es an diesen Punkten vermieden, den gesamten Stand
der Lehre vollständig zu reproduziren, was zwar auf Grund
des jedem zugänglichen wissenschaftlichen Apparates sehr
leicht, aber nur auf den Umfang meiner Arbeit und nicht
auf ihren Wert für den Leser von Einflufs gewesen wäre.
Das Problem des unredlichen Besitzes bietet dadurch
besonderes Interesse, dafs es mit den verschiedenartigsten
Fragen in Berührung tritt. Ebendadurch aber bietet die
Darstellung erhebliche Schwierigkeiten, damit nicht über
der Menge verschiedenartiger Einzelheiten der Zusammenhang -
und der Grundgedanke verloren werde. Diesen Schwierigkeiten -
läfst sich wohl nur teilweise begegnen durch
sorgsame Disposition des Stoffs und häufige Verweisungen,
namentlich aber durch Vorausstellung der Probleme und
des Gedankengangs vor jedem gröfseren Abschnitt. Auf
diese allgemeinen und verbindenden Ausführungen in den
einleitenden Paragraphen sei daher der Leser besonders aufmerksam -
gemacht. An dieser Stelle ist über den Inhalt
aller drei Abhandlungen kurz Rechenschaft zu geben.
Die gegen den unredlichen Besitzer gerichteten Ansprüche ¬
nach ihrer Natur und nach ihrem Verhältnis zu
den übrigen Ansprüchen zu bestimmen, ist für den Ausbau
des Rechtssystems von gröfster Bedeutung. Freilich setzt
die Lösung dieser dogmatischen Aufgabe voraus, dafs man
über die Elemente des Rechtssystems, über die dabei zu
verwendenden Begriffe im Reinen ist. Da nun gegenwärtig
über manche wichtige Grundfragen Übereinstimmung und
Sicherheit nicht vorhanden ist, so erscheint es notwendig,
die Anschauungen, auf welchen die vorliegende Untersuchung -
ruht, im voraus anzugeben. Dazu ist §. 2 der Einleitung: -
»die Ansprüche und ihre Unterschiede« bestimmt.
Den materiellrechtlichen Fragen ist die zweite Abhandlung: -
»Unredlicher Besitz« gewidmet. Ich hebe nur
hervor, dafs der Unterscheidung des klassischen und des