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Wegen Occupation aus dem
Erbschaftsansprüche
§. 7.
Nachlasse
Beweisthema — I. Erbschaftssache — zur Klagebegründung ¬
genügt der Besitz des Erblassers unbedingt.
II. possessio pro herede vel pro possessore — beiden
Titeln ist Occupation von Erbschaftssachen gemeinsam
— Beweis der Occupation. III. Gegenwärtiger Besitz
— ist nur negatives Thatbestandsmoment — Wegfall
desselben ist vom Beklagten zu beweisen. IV. Einwendungen ¬
des Beklagten — eigenes Recht desselben
Mangel des klägerischen Interesse — Verjährung.
V. Haftung a) des Erben und b) des Gewalthabers
des Occupanten.
Fortsetzung — Umfang des Anspruchs .
§. 8.
I. Umfang nach Beweis des Klägers — Minderungen
nach Beweis des Beklagten. II. Konkurrenzverhältnisse ¬
des Anspruchs. III. Die zweifelhaften Fälle der
1. 25 §. 17 ht. vom Standpunkt der Konkurrenz aus
beurteilt.
Erbschaftsansprüche — Wegen Führung von Erb§. ¬
9.
schaftsgeschäften
Existenz und Formulirung eines zweiten Anspruchs in
der Erbschaftsklage ist zu beweisen. — I. Geschäftsführung ¬
— Begriff und Rechtsfolgen derselben im allgemeinen. ¬
II. Erbschaftliche Geschäftsführung — mogliche ¬
Formulirung des Rechtssatzes. III. Quellenbeweis
Gedankengang. IV. Der Anspruch des Erben 1. -
bei Verfügung über den Besitz der Erbschaftssachen
2, bei anderen objektiven Erbschaftsgeschäften
3, bei subjektiv erbschaftlichen Geschäften. — V. Ansprüche -
des Beklagten — 1. auf Rückgabe der Bereicherung ¬
— 2. auf Ratihabition — 3. auf Ersatz nicht
bereichernder Verwendungen. — VI. Schutz gegen Regrefsansprüche ¬
aus Verkauf von Erbschaftssachen
das Problem — ein analoger Fall — die Lösung
bes. l. 25 §. 17. 5. 3.
§. 10, Verhältnis des Erben zu dritten Personen
Klagen des Erben gegen Personen, welche nicht sog.
„Erbschaftsbesitzer“ sind. — I. Gegen den Empfänger
eines Vermächtnisses. II. Gegen den Erbschaftskäufer.
§. 11. Resultate
314
331
337
373
381