Volltext : Pfersche, Emil: Privatrechtliche Abhandlungen

Die  Eigentumsklage.
Einleitung.
§.  1.
Gegenstand  und  Richtung  der  Untersuchung.
Die  vorliegenden  drei  Abhandlungen  sind  das  Ergebnis -
  von  Untersuchungen  über  die  Stellung  des  unredlichen -
  Besitzers.  Die  in  denselben  behandelten  Fragen  sind
zwar  von  einander  unabhängig,  stehen  aber  insoferne  in
nahem  Zusammenhang,  als  sie  alle  für  die  Lehre  vom  unredlichen -
  Besitze  von  entscheidender  Bedeutung  sind.
Den  Anlafs  zur  Untersuchung  dieser  Lehre  hat  mir
zunächst  die  Bereicherungslehre  geboten,  *)  wo  namentlich
die  Natur  der  gegen  den  unredlichen  Besitzer  gerichteten
condictio  fructuum  consumptorum  festzustellen  gewesen
wäre.  Dort  konnte  diese  Frage  aber  nicht  erledigt  werden,
weil  sie  eine  klare  Auffassung  des  ganzen  Verhältnisses  des
unredlichen  Besitzes  voraussetzt.  Was  in  der  Literatur  über
dieses  Verhältnis  vorliegt,  sind  vereinzelte  Bemerkungen  bei
Gelegenheit  der  Besprechung  der  Vindication,  die  mir  nicht
vollständig  und  vielfach  nicht  zutreffend  erscheinen.  Es
ergab  sich  also  die  Notwendigkeit,  das  gesamte  Material
über  den  unredlichen  Besitz  einmal  von  einem  einheitlichen
Gesichtspunkt  aus  durchzuarbeiten.
Nur  die  Resultate  dieser  Durcharbeitung  sind  es,  die
ich  hier  zur  Darstellung  bringen  will.  Diejenigen  Punkte,
1)  Vgl.  Pfersche,  Bereicherungsklagen  (1883)  S.  74,  N.  4,
S.  92,  180.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer