Volltext : Pfeifer, Carl: ¬Die Lehre von den juristischen Personen nach gemeinem und würtembergischem Rechte

Vorwort.
Die  Lehre  von  den  juristischen  Personen  bildet  noch  heutzutage ¬
  eine  der  bestrittensten  Materien  unserer  Rechtswissenschaft,
und  ist  in  manchen  Richtungen  noch  so  wenig  verarbeitet,  daß
die  Bekanntmachung  einer  Abhandlung,  welche  sich  eigens  diese
Lehre  zum  Vorwurfe  genommen  hat,  wohl  keiner  Rechtfertigung
bedarf.  Die  nächste  Veranlassung  zu  dieser  Bekanntmachung
aber  ist,  daß  das  Königl.  Würt.  Ministerium  des  Innern  in
neuester  Zeit  eine  Thätigkeit  im  Schaffen  von  juristischen  Personen ¬
  zu  entwickeln  anfängt,  welcher  nach  meinem  Bedünken
eine  unrichtige  Ansicht  über  das  Wesen  der  juristischen  Personen
zu  Grunde  liegt,  und  aus  welcher  darum  manche  Rechtsverwickelungen ¬
  entspringen  werden.  Auf  dieses  drohende  Uebel  aufmerksam ¬
  zu  machen,  damit  demselben  noch  vorgebeugt  oder
wenigstens  beim  Schaffen  von  neuen  juristischen  Personen  die
Gefahr  desselben  nicht  vergrößert  werden  möge,  ist  daher  neben
dem  Wunsche,  in  der  Lehre  von  den  juristischen  Personen  der
Rechtswissenschaft  einen  Beitrag  zu  geben,  der  Zweck  gegenwärtiger ¬
  Schrift.
            
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