Volltext : Peyrer von Heimstätt, Carl: ¬Die Regelung der Grundeigenthums-Verhältnisse

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theilung  der  Culturarbeiten  beim  Dreifelderbetrieb,  welche  abwechselnd ¬
  Mangel  oder  Häufung  von  Arbeit  veranlaßt,  hat  aber  noch
den  weiteren  Nachtheil,  daß  sie  entweder  über  eine  größere  Anzahl
stehender  Arbeiterfamilien  zu  gebieten  fordert,  oder  aber  die  Annahme ¬
  außerordentlicher  und  deßhalb  meist  theurer  Arbeitskräfte
nöthig  macht.  Auch  dieses  Gebrechen  der  Dreifelderwirthschaft  wird
heute  stärker  als  früher  empfunden,  wo  so  viele  andere  Unternehmungen ¬
  dem  landwirthschaftlichen  Betriebe  in  dem  Verbrauch  von
Arbeitskräften  Concurrenz  machen.
Die  Neuzeit  weist  unsere  Landwirthschaft  auf  die  Fruchtwechselwirthschaft ¬
  hin,  auf  Futterbau  und  Viehhaltung,  und  da  die  Ansprüche ¬
  auf  die  Leistungsfähigkeit  des  Bodens  zunehmen,  die  Fläche
des  der  Production  dienenden  Bodens  aber  beschränkt  ist,  auf  eine
Benutzungsweise,  welche  der  geringsten  Fläche  die  höchsten  Erträgnisse ¬
  abzugewinnen  vermag.  Vielfache  Erfahrungen  und  in  der  Neuzeit ¬
  angestellte,  auf  wissenschaftlichen  Grundsätzen  ruhende  Berechnungen ¬
  haben  den  großen  Vorzug  der  Fruchtwechselwirthschaft  vor  der
Dreifelderwirthschaft  evident  nachgewiesen."
Ein  Abweichen  von  der
Dreifelderwirthschaft,  ein  Fruchtwechsel,  ein  Herausgehen  aus  dem
Flurzwange  ist  bei  der  jetzigen  Feldereintheilung  mit  ihren  Uebelständen ¬
  unmöglich.  Diese  Uebelstände,  die  Zerstreutheit  der  Felder,
die  Kleinheit  und  die  unregelmäßige  Figur  so  vieler  Grundstücke  erschweren ¬
  auch  die  Anwendung  landwirthschaftlicher  Maschinen  und
machen  insbesondere  die  Maschinensaat  und  das  Abdreschen  der
Halmfrüchte  auf  dem  Felde  zur  Unmöglichkeit.  Es  ist  nicht  zu  besorgen, ¬
  daß  unsere  ländlichen  Arbeiter  (Dienstboten  und  Taglöhner
in  die  großen  Arbeiterbewegungen  der  Städte  und  Fabriksdistricte
hineingezogen  werden,  wie  dies  bei  der  jüngsten  von  Josef  Arch
geleiteten  Landarbeiterbewegung  in  England  in  ganz  ungeahnter
Weise  geschehen  ist.  Gegen  solche  Vorgänge  schützt  uns  unser  System
des  Landbaubetriebes  durch  freie  Bauern  im  Gegensatze  zum  englischen ¬
  Großbetrieb  durch  abhängige  Pächter.  Der  auch  bei  uns
in  neuester  Zeit  stattfindende  massenhafte  Wegzug  der  Landarbeiter
in  die  Städte  birgt  zwar  noch  keine  socialen  Gefahren  in  sich,  auch
*)  Vgl.  Platzmann:  Der  extensive  und  intensive  Wirthschaftsbetrieb  in
seiner  Form,  Anwendung  und  Bedeutung  —  in  den  landwirthschaftlichen  Jahrbüchern ¬
  von  Nathusius,  IV.  Bd.,  1875,  S.  733  ff.
            
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