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rationelle Bewirthschaftung, und nach langen Streitigkeiten kehrte
man wieder zur gemeinschaftlichen Benutzung zurück.
Hält man den geringen Erfolgen der in österreichischen Ländern
bisher ausgeführten sogenannten freiwilligen Hutweiden-Theilungen
und den mancherlei Uebelständen, welche daraus hervorgehen, jene großartigen ¬
Wirkungen für Hebung der Landwirthschaft entgegen, welche
die Gesetzgebung in anderen Ländern durch Organisirung einer
planmäßigen Durchführung dieser hochwichtigen Maßregel erzielte,
und bedenkt man, daß jene in so planloser Weise herbeigeführte unregelmäßige ¬
Feldereintheilung viele Generationen hindurch der Landwirthschaft ¬
in solchen Gemeinden einen verkümmerten Charakter einprägt, ¬
dann muß man wohl die Fehler tief bedauern, welche die Gesetzgebung ¬
bisher durch unterlassenes rechtzeitiges Eingreifen begangen hat.
Auch die Ablösung der Forstservituten hat, weil sie ohne
gleichzeitige Zusammenlegung der Grundstücke ausgeführt wurde, durch
Zuweisung kleiner, nur selten dem alten Besitze sich anschließender Abfindungsstücke ¬
an die einzelnen Berechtigten, eine beim Waldeigenthum
besonders schädliche Zersplitterung der Besitzstände und eine bedeutende
Vermehrung der Gemenglage verursacht, und häufig eine neue ungeregelte ¬
Gemeinbenutzung geschaffen, von welcher unten noch ausführlicher ¬
die Rede sein wird.
Im ausgedehntesten Maße und noch dazu in der unwirthschaftlichsten ¬
Form wurde eine weitere Zerstückelung der Grundstücke in der
neuen Zeit herbeigeführt, als durch das Aufblühen des Handels und
der Industrie in allen österreichischen Ländern zahlreiche neue Verkehrswege: ¬
Straßen, Canäle, Eisenbahnen angelegt wurden. Während durch
die Straßenanlagen, wenn auch nicht immer, aber doch in den meisten
Fällen die Trennstücke wenigstens neue Zugänge erhielten, haben durch
den Eisenbahn- und Canalbau die abgetrennten Stücke in der Regel
die früher bestandene Zugänglicheit vollständig eingebüßt. Wo man
die Tracen, was in Gebirgsgegenden gewöhnlich geschieht, in die Abhänge ¬
legt, werden meilenlange Strecken von der Thalsohle abgeschnitten
und wird der Zugang fast unmöglich gemacht, was beim Feldbau
wie beim Waldbau gleich schwer empfunden wird. Aber nicht blos die
Grundstücke sind dabei in unwirthschaftlicher Weise zerstückelt, auch die
bisherigen Feldwege und Wasseranlagen sind von den durchschneidenden ¬
Eisenbahnen oft in erheblicher Weise beeinträchtigt worden.
Es läßt sich berechnen, daß durch das österreichische Eisenbahn¬