Volltext : Peyrer von Heimstätt, Carl: ¬Die Regelung der Grundeigenthums-Verhältnisse

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  rationelle  Bewirthschaftung,  und  nach  langen  Streitigkeiten  kehrte
man  wieder  zur  gemeinschaftlichen  Benutzung  zurück.
Hält  man  den  geringen  Erfolgen  der  in  österreichischen  Ländern
bisher  ausgeführten  sogenannten  freiwilligen  Hutweiden-Theilungen
und  den  mancherlei  Uebelständen,  welche  daraus  hervorgehen,  jene  großartigen ¬
  Wirkungen  für  Hebung  der  Landwirthschaft  entgegen,  welche
die  Gesetzgebung  in  anderen  Ländern  durch  Organisirung  einer
planmäßigen  Durchführung  dieser  hochwichtigen  Maßregel  erzielte,
und  bedenkt  man,  daß  jene  in  so  planloser  Weise  herbeigeführte  unregelmäßige ¬
  Feldereintheilung  viele  Generationen  hindurch  der  Landwirthschaft ¬
  in  solchen  Gemeinden  einen  verkümmerten  Charakter  einprägt, ¬
  dann  muß  man  wohl  die  Fehler  tief  bedauern,  welche  die  Gesetzgebung ¬
  bisher  durch  unterlassenes  rechtzeitiges  Eingreifen  begangen  hat.
Auch  die  Ablösung  der  Forstservituten  hat,  weil  sie  ohne
gleichzeitige  Zusammenlegung  der  Grundstücke  ausgeführt  wurde,  durch
Zuweisung  kleiner,  nur  selten  dem  alten  Besitze  sich  anschließender  Abfindungsstücke ¬
  an  die  einzelnen  Berechtigten,  eine  beim  Waldeigenthum
besonders  schädliche  Zersplitterung  der  Besitzstände  und  eine  bedeutende
Vermehrung  der  Gemenglage  verursacht,  und  häufig  eine  neue  ungeregelte ¬
  Gemeinbenutzung  geschaffen,  von  welcher  unten  noch  ausführlicher ¬
  die  Rede  sein  wird.
Im  ausgedehntesten  Maße  und  noch  dazu  in  der  unwirthschaftlichsten ¬
  Form  wurde  eine  weitere  Zerstückelung  der  Grundstücke  in  der
neuen  Zeit  herbeigeführt,  als  durch  das  Aufblühen  des  Handels  und
der  Industrie  in  allen  österreichischen  Ländern  zahlreiche  neue  Verkehrswege: ¬
  Straßen,  Canäle,  Eisenbahnen  angelegt  wurden.  Während  durch
die  Straßenanlagen,  wenn  auch  nicht  immer,  aber  doch  in  den  meisten
Fällen  die  Trennstücke  wenigstens  neue  Zugänge  erhielten,  haben  durch
den  Eisenbahn-  und  Canalbau  die  abgetrennten  Stücke  in  der  Regel
die  früher  bestandene  Zugänglicheit  vollständig  eingebüßt.  Wo  man
die  Tracen,  was  in  Gebirgsgegenden  gewöhnlich  geschieht,  in  die  Abhänge ¬
  legt,  werden  meilenlange  Strecken  von  der  Thalsohle  abgeschnitten
und  wird  der  Zugang  fast  unmöglich  gemacht,  was  beim  Feldbau
wie  beim  Waldbau  gleich  schwer  empfunden  wird.  Aber  nicht  blos  die
Grundstücke  sind  dabei  in  unwirthschaftlicher  Weise  zerstückelt,  auch  die
bisherigen  Feldwege  und  Wasseranlagen  sind  von  den  durchschneidenden ¬
  Eisenbahnen  oft  in  erheblicher  Weise  beeinträchtigt  worden.
Es  läßt  sich  berechnen,  daß  durch  das  österreichische  Eisenbahn¬
            
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