§. 6. Begriff der Wirtschaft.
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Wir umgränzen also das Gebiet der Wirtschaftswissenschaft so,
daß es das gesammte Leben der Menschen umfaßt, soweit
dasselbe auf die Befriedigung des Lebenswillens der
Einzelmenschen gerichtet ist. Dies ist in der That der Begriff ¬
der Wirtschaft, der der modernen Volkswirtschaftslehre unbewußt
zu Grunde liegt. Hier liegt auch die einzige innerliche Gränze,
welche überall für eine Wirtschaftswissenschaft gezogen werden kann
und dieses ganze Gebiet ist offenbar geeignet, wissenschaftlich behaudelt ¬
zu werden. Wir wollen allerdings nicht verkennen, daß die
moderne Volkswirtschaftswissenschaft sich noch lange nicht dieses ganzen ¬
Gebietes bemächtigt hat. Viele Gebiete sind noch gänzlich unbebant, ¬
und die einzelnen natürlichen Zweige der Wirtschaftslehre sind
getrennt noch kaum zur Darstellung gebracht. Wir besitzen bis
jetzt weder eine ausgebildete Wissenschaft der Wirtschaftsgeschichte,
noch eine ausgebildete Wirtschaftsphilosophie, sondern nur sporadische
Brocken aus beiden und daneben recht viel Wirtschafts politik. Trotz
dem aber ist das ganze von uns begränzte Gebiet vollkommen geeignet ¬
für wissenschaftliche Bearbeitung, und es wird eine solche für
die Wissenschaft überhaupt einen bedeutenden Nutzen bringen. Wir
stehen in der Wirtschaftslehre, wie in den Naturwissenschaften noch
auf der Schwelle unserer wissenschaftlichen Erkenntniß.
Die Wirtschaftswissenschaft stellt sich nicht, wie der gewöhnliche
Sprachgebrauch, bei dem Begriffe der Wirtschaft auf den Standpunkt ¬
des Individuums, sondern auf den der Gattung. Sie betrachtet ¬
die Wirtschaft als ein Stück menschlichen Zusammenlebens.
Daher beschränkt sie sich nicht auf die vom Intellekt ausgehende
Thätigkeit der Individnen zur Befriedigung ihres Nahrungstriebes,
sondern sie zieht auch alle Ereignisse in ihr Gebiet, welche überall
auf die Befriedigung des Lebenswillens der Individuen von Einfluß
sind, z. B. Natureignisse. Daher beschränkt sie sich nicht auf die
Befriedigung des Nahrungstriebes der Individuen, sondern erstreckt
sich auch auf die Gestaltungen des Fortpflanzungstriebes. Daher erstreckt
sie sich nicht blos auf planmäßige Erwerbsthätigkeit der Individuen,
sondern auf jede Thätigkeit derselben, die überhaupt auf die Befriedigung ¬
der individuellen Lebenswillen von Einfluß ist, gleichviel ob
dieselbe mit oder ohne Rücksicht auf Erwerb, oder zur Befriedigung
des eigenen Lebenswillens des Individuums oder eines fremden
vorgenommen wird, oder ob sie die Befriedigung des Lebenswillens