§. 73. Willensäußerung.
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lung eintreten ließ, hat Savigny (übrigens nicht vollständig) gesammelt!). ¬
Als exclusive gesetzliche Bestimmungen können wir dieselben ¬
aber mit Savigny nicht gelten lassen 2) und am allerwenigsten ¬
dürfen wir annehmen, daß auch im heutigen Rechte, wenn
unsere Sitte aus dem Stillschweigen eine Absicht zu entnehmen
pflegt, eine solche Absicht ohne gesetzliche Bestimmung keine rechtlichen
Folgen hervorbringe; im Gegentheile dürfen wir heutzutage diejenigen ¬
dieser römischen Bestimmungen nicht mehr praktisch anwenden,
bei welchen nach unserer Sitte aus dem Stillschweigen eine bestimmte ¬
Absicht nicht mehr entnommen wird 3
Die Bremische
Praxis aller Gerichte nimmt demgemäß denn auch ganz allgemein
an, daß das Stillschweigen immer dann auf eine Willensabsicht
.. ..
schlussig ist, wenn es nach Volks= oder Standessitte anzunehmen ist,
daß in diesem Stillschweigen eine bestimmte Willensäußerung liege
Die wichtigsten und gewöhnlichsten Fälle, welche in der Praxis vorkommen, ¬
sind folgende drei:
Wenn Jemand von einem auf seinen Namen oder für ihn
unternommenen Geschäfte Kunde erhält und protestirt nicht dagegen,
so gilt dies für stillschweigende Einwilligung 3)
2) Wenn Kaufleute mit einander im Contocourantverhältnisse
stehen, so müssen dieselben sich, wenn sie die Richtigkeit der Contocourant ¬
bestreiten wollen, sofort darüber erklären; widrigenfalls gilt
ihr Stillschweigen als Anerkennung
1) -
Savigny, Syst. III. S. 248 ff.
2) Vgl. Seuffert, Arch. V. 117.
3) So könnte die Anwendbarkeit der 1. 4 §. 3 D. de fidejuss. et nom,
(27, 7) vielleicht schon gegründeten Zweifeln unterliegen.
*) O. G. E. i. S. Speeth w. Delius v. 9. Juli 1832. Desgl. i. S.
Weinberg w. Gotte v. 2. Oct. 1837. Desgl. i. S. Eggers w. Staatsanwalt
v. 13. Juli 1846. Desgl. i. S. Meyer w. Rolffs v. 5. März 1849. O. A.
G. E. in Brem. S. Frühling u. Göschen w. Gildemeister v. 29. März 1823
(Seuffert, Arch. IV. 211.). Desgl. in Brem. S. Wermuth w. Staatsanwalt ¬
v. 30. Nov. 1854. Bd. III. S. 397. Wunderlich a. a. O. II.
S. 397. Vgl. damit Seuffert, Arch. I. 40. V. 117. XI. 80. XIV. 125,
9. Desgl. IV. 23, 78. VI. 27. XIV. 126.
3) O. A. G. E. in Brem. S. Frühling u. Göschen w. Gildemeister v.
29. März 1823 (Seuffert, Arch. IV. 211). O. G. E. i. S. Knoche w.
Müller v. 16. Dec. 1839.
6) O. A. G. E. in Brem. S. Nölle w. Stegemann v. 24. Mai 1821.
O. G. E. i. S. Milberg w. Delius v. 10. Juli 1833. Desgl. i. S. Mutzen¬