§. 5. Der Staat.
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Staats, als der Lebenswille des Menschen ein vernünftiger Lebenswille ¬
ist; der vernünftige Wille aber, der Wille zum Erkennen, ist
kein staatenbildender Trieb. Religion. Kunst, Wissenschaft bringen
den Staat weder hervor, noch sind sie Sache des Staates, ausgenommen ¬
soweit sie als Mittel für die materielle Wohlfahrt der
menschlichen Gesellschaft zu verwenden sind. Um ihrer selbst willen
gehen sie den Staat nichts an; will sich der Staat auch auf diese ausdehnen, ¬
so zerstört er ihr tiefstes Wesen, anstatt, wie er vielleicht
vermeint, sie zu fördern.
Der Grund, weshalb der Lebenswille der Gattung zur Erscheinung ¬
in positiven Formen strebt, während der vernünftige Wille
derselben solche nicht kennt und nicht verträgt, liegt in der Grundnatur ¬
eines jeden.
Der Wille des Individuums zum Erkennen ist schon seiner
Natur nach Gattungswille, und so ist ein Widerspruch zwischen einem
Willen zum Erkennen des Individuums und der Gattung von vornherein ¬
nicht denkbar. Ganz anders beim Lebenswillen! Hier ist ein
Gegensatz des individuellen und Gattungswillens wegen der jenem
durch diesen gelassenen Wahlfreiheit völlig möglich. Das Individuum
kann vermöge seiner Wahlfreiheit gegen den Gattungswillen handeln,
und diese Gefahr ist bei dem Menschen um so größer, als bei ihm,
bei dem die bewußte Willensäußerung auf vernünftige Motive erfolgt,
die Wahlfreiheit bedeutend größer ist, als bei andern Geschöpfen. Ebendieselbe ¬
Vernunft aber, welche dem Menschen die Wahlfreiheit giebt,
läßt ihn auch anschaulich erkennen, daß diese Wahlfreiheit im Interesse
des Gattungswillens gehoben werden muß, und der Ausdruck dieser
anschaulichen Erkenntniß ist der Staat, eine Anstalt zur Neutralisirung ¬
der Wahlfreiheit des Einzelmenschen dem local erscheinenden
Gattungswillen gegenüber. Der vernünftige Lebenswille der menschlichen ¬
Gattung und die anschauliche Erkenntniß der Nothwendigkeit
der Aufrechthaltung des Gattungswillens der individuellen Wahlfreiheit ¬
gegenüber führen also in einer local begränzten menschlichen
Gesellschaft zum Staate. Die Erkenntniß der Nothwendigkeit des
Staates ist eine anschauliche, nicht durch den Begriff vermittelte.
Erst als die Staaten da waren, fingen die Menschen an über dieselben ¬
nachzudenken; nie hat das Denken der Menschen einen Staat
erzeugt.
Der Weg nun, welchen die Menschheit eingeschlagen hat, um