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5. 5. Der Staat.
resultiren läßt, die es bei seiner Entstehung bewohnt hat, so erklärt
1.-sich -
daraus die Erscheillung der Einzelvölker nicht genügend. *)
—
seine
Daß der Gattungewille aber auch in den Einzelvölke
höchste Gestaltung noch mct erreicht hat, kann uns bei aufmerksamer
1..
Beobachtung der Geschiale nicht entgehen. In den Wissenschaften,
den Künsten, den Religienen sehen wir ihn schon die localen Gränzen
sprengen und nach einer Gestaltung in allgemeinmenschlichen Formen
ringen. Der sogenannte ewvilisatorische Trieb der Einzelvölker ist der
J
Ausdruck des Gattungswillens, dem die locale Form zu eng wird.
Aber es ist nicht blos der Wille zum Erkennen, der so in der ganzen
Menschheit seinen Ausdruck zu finden strebt, sondern es ist auch der
Ville zum Leben. Daß der Lebenswille der Gattung zum Weltstaat ¬
drängt, darf in unserer Zeit bei der fortschreitenden Ent...1 ¬
wickelung der internationen Wirtschaft und des Völkerrechts als
eine zweifellose Thatsache hingestellt werden. Wann er dies Ziel
erreichen wird und in welcher Weise, das sind allerdings müssige
.......
Fragen, deren Beantwertung wir nur der Zukunft überlassen können,
.
daß er es erreichen w..., darauf deutet die ganze Weltgeschichte hin.
§. 5.
Der Staat.
Der Lebenswilke der Gattung, welcher im Volke zur Erscheinung ¬
kommt, bringt dier eine besondere Form hervor, welche
wir Staat nennen. Der Staat ist ursprünglich und natürlich nur
ein Theil des im Volke local erscheinenden Gattungswillens. Durch
den in der menschlichen Natur beruhenden Trieb zur historischen
Ausbildung positiver Staatsformen aber löst er sich mehr oder
weniger vom Volke und erscheint so als selbstständige Gestaltung
des Gattungswillens,
Die dem Staate zu Grunde liegende Seite des menschlichen
Gattungswillens ist, wie gesagt, der Lebenswille, nicht der Wille
zum Erkennen. Es sind die materiellen Interessen eines Volkes
oder einer sonstigen menschlichen Gesellschaft, die im Staate vertreten ¬
werden. Die Vernunft ist nur insoweit Miterzeugerin des
1) Vergl. hiermit Arnold, Cultur u. Rechtsleben. Berlin 1865, Seite 3 ff.
Seite 83 ff.
Post. Elem. d. gem. u. brem Pr:vatrechts.